Rede zur Verabschiedung des NTH-Gesetzes
Victor Perli (LINKE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie verabschieden heute ein Gesetz, das unausgereift ist, das den Beteiligten noch nicht einmal garantieren kann, dass es reif für die Fördertöpfe ist, dessen Rechtmäßigkeit sogar aus der Regierungskoalition angezweifelt wird und für das – das ist tatsächlich die Krönung – alle drei Hochschulen ihre Eigenständigkeit und Wissenschaftsfreiheit aufgeben.
Nach Bekundungen sowohl aus der Landesregierung als auch der Rechtsexperten steht die bedeutungslose Formulierung in § 1 Abs. 1, wonach die Mitgliedsuniversitäten weiter eigenständig bleiben, nur im Gesetz, damit in der Öffentlichkeit und an den Hochschulen keine weitere Unruhe entsteht. Rechtlich tatsächlich relevant ist hingegen die neue Formulierung in § 3 Abs. 5, wonach die Beschlüsse des NTH-Präsidiums von den Mitgliedsuniversitäten auszuführen sind.
Die drei Hochschulen geben in den jeweils beteiligten Fachbereichen ihre Selbstverwaltungsrechte und eigenständige wissenschaftliche Schwerpunktsetzungen auf. Das ist ein weiterer Knackpunkt. Denn es wird möglich, dass trotz Gegenstimme des betroffenen Präsidenten in den Haushalt einer Mitglieds-Uni eingegriffen werden kann. Das kann die betroffene Uni nicht verhindern, der NTH-Senat nicht, und das Kuratorium, das vom NTH-Präsidium eingesetzt werden kann, darf bestenfalls eine Stellungnahme dazu abgeben.
Meine Damen und Herren, es ist bemerkenswert, dass sowohl Herr Minister Stratmann als auch Herr Nacke in der Öffentlichkeit vorauseilend eingestehen, dass das Gesetz keine Rechtssicherheit besitzt, weil man ja Neuland betrete. Was sie aber verschweigen, ist, dass dieses Neuland ohne Not betreten wird. Es gibt schließlich auch Alternativen zu einer gesetzlich geregelten Neugründung. Man hätte zur Erreichung der selbst gesteckten Ziele auch Kooperationsabkommen schließen und intensivieren oder auch einen Zweckverband bilden können.
Die Qualität der verfassungsrechtlichen Bedenken hätte eine ruhige Prüfung dieser Alternativen geboten. Aber dafür war es aus Sicht der Mehrheitsfraktionen zu spät; denn sie hatten den Mund bereits zu voll genommen, und sie können Herrn Stratmann nach den letzten Miseren nicht ein weiteres Mal als Ankündigungsminister im Regen stehen lassen.
(Beifall bei der LINKEN – Wolfgang Jüttner [SPD]: Er hätte gleich zurücktreten müssen!)
Hier sei nun aber eines ganz deutlich gesagt: Sollte die NTH bei der Exzellenzinitiative, bei der DFG oder bei anderen nicht förderungswürdig sein oder durchfallen, wird das ganze Projekt dermaßen der Lächerlichkeit preisgegeben, dass es sich zweifelsohne um einen nachhaltigen Schaden für die niedersächsische Wissenschaftslandschaft handeln würde.
Wenn es nach dem Beschlussvorschlag des Ausschusses keine Entrüstung mehr gab, so ist doch nur anzunehmen, dass es sich um die Ruhe vor dem Sturm handelt; denn abgesehen von den genannten Bedenken sind alle entscheidenden Konfliktpunkte erst in der Grundordnung sowie in den weiteren Ordnungen der NTH zu regeln. Das betrifft die bedeutende Frage der Geschäftsstelle und ihrer Ausstattung. Das betrifft natürlich auch die offenen Aufgaben für die Gremien: die Besetzung der externen Präsidiumsmitglieder, die Schwerpunktsetzungen und Zielvereinbarungen der NTH, die Konzentration der Fachbereiche und – an Konfliktpotenzial nicht zu unterschätzen – die absehbare Verlagerung von Professuren an andere Standorte. Hierdurch kann sogar eine Schwächung aller Mitgliedsuniversitäten eintreten, etwa wenn sich Professoren weigern, an einen anderen Standort zu ziehen, und stattdessen lukrativere Angeboten außerhalb des Landes annehmen.
Meine Damen und Herren, ich kann nicht erkennen, dass das, was Sie hier vorhaben, in einem gedeihlichen Klima wachsen kann.
(Beifall bei der LINKEN)
Es ist ein weiteres entscheidendes Problem, dass Sie keinen Ort der Mitbestimmung geschaffen haben, an dem auch widerstreitende Interessen in einem demokratischen Prozess Kompromisse aushandeln können. Das NTH-Präsidium ist übermächtig und der Senat ist ohne inhaltliche Veto-rechte. Die Studierenden und das Personal verfügen innerhalb der NTH noch nicht einmal über eigene Organe. Stattdessen kann das Ministerium zwei externe Mitglieder des Präsidiums für vier Jahre vorschlagen, die nicht abgewählt werden können, während die drei Präsidenten der Hoch-schulen immerhin noch in der eigenen Hochschule rechenschaftspflichtig sind.
Meine Damen und Herren, Ihr Gesetz löst nicht ein einziges Problem an Niedersachsens Hochschulen, sondern es schafft unzählige neue. Diese NTH sollte ein Marketinggag werden. Jetzt ist sie nur eine Kopfgeburt, die auf eine ungewisse Reise geschickt wird. Das ist nun wahrlich eine Farce.
(Beifall bei der LINKEN)






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