Cannabis-Verbot fördert gesundheitsgefährdende Ersatzdrogen
>>> Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zum Spice-Verbot hier nachlesen (PDF-Datei).
Über die Modedroge Spice ist seit einiger Zeit in den Medien viel zu hören, zu lesen und zu sehen, insbesondere durch die ergangene Verbotsverfügung, nachdem in dieser „Kräutermischung“ gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe gefunden wurden. Wissenschaftler haben bei dem Wirkstoff von Spice, dem Cannabinoid JHW-018, eine höheren Gefahr ausgemacht als beim Cannabis-Wirkstoff THC. Problematisch ist der Spice-Wirkstoff vor allem, da keine Langzeitstudien existieren, da es Anzeichen gibt, das die Abbauprodukte von JHW-018 im Körper krebserregend sind. Welche Substanzen, chemischer Art sonst noch in Spice enthalten sind, ist weiterhin ungeklärt.
Am 22. Januar wurde Spice nach vier Jahren legalem Verkauf verboten. Hier stellt sich die Frage, warum ein chemisches Produkt so lange legal vertrieben werden durfte und niemand Anstoß daran nahm. Erst als eine Reihe von EU-Ländern Verbotsanträge stellten, wurde ein solches Verbot auch in Deutschland geprüft. Die Möglichkeit, dass weitere Spice-ähnliche-Produkte auf dem Markt kommen, besteht weiterhin, da für jeden Wirkstoff wieder ein neues Vebot erlassen werden muss.
Das Beispiel Spice zeigt die gefährlichen Folgen des Cannabisverbots.Während Cannabis, seit langem illegal ist, kommen als Ersatz und mit ähnlicher Wirkung neue chemische Substanzen auf den Markt, die ein höheres Suchtpotenzial und unabschätzbare gesundheitliche Folgen für die Konsumenten haben. So wird das JHW-018, welches in Spice vorkommt, in chinesischen Auftragslaboren produziert und ist mitunter stark verunreinigt.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Victor Perli (DIE LINKE) an die Niedersächsische Landesregierung, sieht die Regierung im Fall Spice keinen Zusammenhang mit dem Verbot des als Cannabis bekannten Rauschhanfs. Die „erhebliche gesundheitliche Gefährdung“ sei der Grund für „repressive Maßnahmen“ gegen die „Nutzung von Cannabis“. Das dieses Argument entkräftet werden kann zeigt der folgende Sachverhalt. Synthetische Drogen wie Spice können sich nur deshalb auf dem Markt etablieren weil Cannabis verboten ist. Das Cannabisverbot drängt die Konsumenten – wie an diesem Beispiel zu sehen – zu legalen aber riskanteren Ersatzstoffen. Dabei werden die gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums im Vergleich zu Tabak oder Alkohol überschätzt. Während es schlicht unmöglich ist an einer Überdosis Cannabis zu sterben, starben allein im Jahr 2004 21.675 Menschen in Deutschland an den Folgen von Alkoholkonsum. Dies belegen Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Das Bundesgesundheitsministerium spricht für 2002 und 2003 sogar von je 40.000 Toten durch Alkoholkonsum. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung geht von aktuell jährlich rund 42.000 Toten durch Alkohol aus. Im Gegensatz dazu gibt es keinen einzigen Fall, in dem Cannabiskonsum für den Tod eines einzigen Menschen veranwortlich wäre. Obwohl von übermäßigem Alkoholkonsum viel nachweisbarer eine „erhebliche gesundheitliche Gefährdung“ ausgeht, schlussfolgert kein Vertreter des Staates, dass dem mit einem Verbot begegnet werden müsste.
Das Verbot und die Kriminalisierung erzeugen weitere negative Wirkungen für Verbraucher und die Gesellschaft. Durch das Cannabis-Verbot ist es möglich, dass profitgierige Händler die Hanfblüten mit Streckmitteln verunreinigen. Da es keine staatliche Kontrollaufsicht gibt, welche den Reinheitsgrad überprüfen könnte, wird die verstärkte Gesundheitsgefährdung für Konsumenten hingenommen. Weiterhin kommen Konsumenten sogenannter weicher Drogen wie Cannabis, wegen der Illegalität des Handels, ungewollt in Kontakt mit Leuten, welche gelegentlich auch härtere Drogen anbieten. Hier entsteht eine weitere zusätzliche Gefährdung für Verbraucher, die verhinderbar wäre.
Es liegt außerdem an der Natur der Schattenwirtschaft, dass nicht kontollierbar ist, wer etwas kauft oder verkauft. So fließen Gelder aus dem Drogenhandel in andere Bereiche krimineller Wirtschaft. Somit wird durch ein Verbot letzendlich auch die organisierte Kriminalität verstärkt. Das kann nicht im Sinne der Politik sein.
Die Prohibitionspolitik von Cannabis kann nur als gescheitert bezeichnet werden. Denn ob Verbot oder nicht, konsumiert wird ohnehin. So sind die Zahlen der Kosumenten zwar in den letzten Jahren leicht rückgängig, insgesamt bleibt die Anzahl der Konsumenten aber stabil. Bei 2 Millionen Menschen pro Jahr, die laut Bundesministerium für Gesundheit regelmäßig Cannabis konsumieren, kann nicht von einer Randerscheinung gesprochen werden. Es verwundert außerdem, dass der Anteil der Bevölkerung der Cannabis konsumiert in Deutschland höher ist als in den Niederlanden, wo seit Jahrzehnten eine Toleranzpolitik praktiziert wird.
Damit ist die einzig sinnvolle Forderung im Sinne des Gesundheits- und Verbraucherschutzes die Aufhebung des Cannabis-Verbots und eine staatliche kontrollierte und besteuerte Abgabe, wie sie von zahlreichen Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens gefordert wird.






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