Rede zu Denkmalpflege, Achäologie, und Baukultur

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Denkmalpflege, Archäologie und Baukultur in Niedersachsen – Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 16/1333

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Diskussion über die Anforderungen an einen modernen Denkmalschutz eröffnet. Das ist zu begrüßen. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich nicht die berechtigte Kritik am Istzustand wiederholen, sondern ein paar neue Aspekte ansprechen.

Aus unserer Sicht halte ich es für zentral, dass künftig viel stärker als bisher der gesamtgesellschaftliche Kontext des Denkmalschutzes berücksichtigt werden muss. Es geht dabei um Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung, die Baukultur und die gerade in Niedersachsen gestiegene Bedeutung der Archäologie sowie um die internationalen Anforderungen an den Schutz des Weltkulturerbes. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die UNESCO-Welterbekonvention Berücksichtigung findet und damit auch einer Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ Rechnung getragen wird. Dass hier auch der Bund in der Verantwortung ist, ist unstrittig.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenfalls ist zu begrüßen, dass die Neufassung der Grundsätze des Denkmalschutzes die Belange der Behinderten berücksichtigen möchte. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Aus unserer Sicht sollte in den Ausschussberatungen jedoch überprüft werden, ob die vorliegende Formulierung ausreichend ist. Kulturdenkmale, deren Sinn und Nutzung die öffentliche Bildung ist, sollten schrittweise barrierefrei gestaltet werden. In einer entsprechenden Formulierung sollten Eigentümer explizit verpflichtet werden, den Anforderungen behinderter Menschen zu entsprechen, wenn die Kulturdenkmale der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine wichtige aktuelle Diskussion wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf leider umschifft: Regelungen zur energetischen Sanierung im Denkmalschutzbestand sind ein relativ neues Thema auch in der Bauwirtschaft, in der neue technische Lösungen der energetischen Sanierung für die Denkmalverträglichkeit entwickelt werden. Hierzu ist es nötig, dass wir in den weiteren Beratungen überprüfen, ob und wie sich die Genehmigungspraxis bei notwendigen energetischen Sanierungen durch die Denkmalbehörden gestaltet. Wir würden es begrüßen, wenn in den Grundsätzen verankert würde, dass die Belange des Denkmal- und des Klimaschutzes gleichrangige Ziele werden. In diesem Zusammenhang sollte in § 21 bei den Erlaubnisverfahren die Nutzung der Sonnenenergie im Zusammenhang mit Baudenkmalen klar geregelt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Gerade hierzu hat es in der Vergangenheit auf der kommunalen Ebene zahlreiche Konflikte gegeben. Ein übergeordnetes Ziel ist Klimaschutz jedoch nicht, da ansonsten Denkmale in ihrer historischen Authentizität zerstört werden könnten und im schlimmsten Fall eine Abwertung der Bedeutung erfolgen könnte.

Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Herr Perli, kommen Sie bitte zum Schluss.

Meine Damen und Herren, all diese Sachfragen sollten aus unserer Sicht in einer fachlichen und sachkundigen Beratung im Ausschuss Berücksichtigung finden. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Anschluss nimmt der Kulturminister positiv Bezug auf meine Einlassungen zur energetischen Sanierung im Denkmalschutzbestand.
Lutz Stratmann, Minister für Wissenschaft und Kultur:

Herr Präsident, ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ich ob der vorangeschrittenen Zeit äußerst kritische Blicke ernte, auch von hinten. Dennoch will ich darauf verweisen, dass es eher ungewöhnlich ist, dass eine Fraktion einen kompletten Gesetzentwurf hier einreicht. Deshalb haben es die Grünen natürlich verdient, dass die Landesregierung in der ersten Beratung dazu etwas sagt.

Allerdings habe ich mich eben ein bisschen gewundert, liebe Frau Polat, dass Sie sich beim Thema energetische Sanierung von den Linken den Schneid abkaufen lassen. Ich halte das für eher ungewöhnlich und hätte erwartet, dass dies auch von Ihnen vorgetragen würde; denn das Thema energetische Sanierung macht ja in der Tat deutlich, dass wir veränderte Rahmenbedingungen haben, die man im Denkmalschutzrecht zumindest diskutieren und gegebenenfalls auch kodifizieren sollte. Dies begrüße ich, zumal ich es als sehr erfreulich empfinde – das ist auch ein versöhnlicher Abschluss des heutigen Parlamentstages -, dass diese Debatte bisher überhaupt nicht polemisch, sondern sehr sachlich verlaufen ist. Ich hoffe, dass wir bei diesem Thema es auch weiter so handhaben. (…)

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