Regressansprüche krebskranker Asse-Mitarbeiter dürfen nicht verjähren
Hannover. DIE LINKE im Landtag hat der Atomaufsicht und den Betreibern der Asse vorgeworfen, Berichte über den unzureichenden Strahlenschutz in dem Atommülllager nicht ernst genommen zu haben. Kurt Herzog, der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, sagte: „Die Menschen, die durch ihre Arbeit in der Asse erkrankt sind, müssen in langwierigen Klageverfahren um ihr Recht kämpfen. Es wäre schrecklich, wenn man ihnen jetzt Regressforderungen wegen möglicher Verjährung vorenthalten würde.“
Mittlerweile hätten die Behörden 200 Störfälle in der Asse zugegeben. Unter anderem habe es Probleme mit der Gruben-Abluft gegeben: Die Grenzwerte für das radioaktive Radon seien zeitweise um ein mehrfaches überschritten worden, Tritium und Cäsium über lange Zeit in höheren Konzentrationen angefallen.
Herzog erinnerte daran, dass bei den Atommüll-Anlieferungen in den 70er Jahren offensichtlich auch Mitarbeiter der Bahn erheblich radioaktiv belastet worden seien. Ein ehemaliger Leiter des Rangierbetriebes in Braunschweig, damals zuständig für die Asse-Transporte, hatte auf Anfrage der Linken über entsprechende Vorfälle berichtet. Der Mann hatte eigenhändig Messungen mit einem Dosimeter vorgenommen; ein Experte habe ihm anschließend bescheinigt, dass er an einem einzigen Wochenende schon die zulässige Jahresdosis abbekommen hat. Herzog kritisierte, dass diese Vorfälle keine Auswirkungen auf den Arbeitsschutz gehabt hätten. „Auch das ist ein Fall für den Staatsanwalt.“








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