Perli kritisiert Innenministerium: Gute Gründe für Förderung der Turnhalle Remlingen
Wolfenbüttel. Der Wolfenbütteler Landtagsabgeordnete der Partei DIE LINKE, Victor Perli, hat die Praxis der Landesregierung bei der Mittelvergabe an die Kommunen aus dem Konjunkturpaket II scharf kritisiert. „Innenminister Schünemann verteilt das Geld bei der Bewilligung neuer Sportstätten nach Gutsherrenart: In seinem Wahlbereich und in CDU-Hochburgen wie Vechta werden großzügig Turnhallen bezuschusst, doch der Landkreis Wolfenbüttel profitiert kaum und die Samtgemeinde Asse geht leer aus.“ Dabei sei die Situation hier wegen der schwierigen Haushaltslage der Samtgemeinde besonders dramatisch.
Perli warf der Landesregierung vor, die Kriterien für die Zuschüsse noch während der Antragsstellungsphase zu ändern, die Richtlinien teilweise im Unklaren zu lassen und sich nicht an die eigenen Vorgaben zu halten. „Aus der Richtlinie des Landes geht eindeutig hervor, dass neben dem Alter auch die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sporthallen sowie eine regional ausgewogene Verteilung Entscheidungskriterien sind“, sagte Perli.
Auf dieser Grundlage hätte es genügend gute Gründe für eine Förderung der Turnhalle Remlingen gegeben. Denn: Tatsächlich sei der Landkreis Wolfenbüttel weit unterdurchschnittlich bedacht worden. So stelle das Land für die Sanierungen der Turnhallen in Hornburg und Veltheim/Ohe 161.566 Euro zur Verfügung, während allein in Schünemanns Landkreis Holzminden rund 2,2 Millionen Euro flössen. „Das ist ein Unding und hat mit einer regional ausgewogenen Verteilung überhaupt nichts zu tun. Es ist absolut unverständlich, warum das Land der Turnhalle in Remlingen eine Unterstützung versagt, obwohl das Sanierungskonzept energieeffizient und vergleichsweise kostengünstig ist“, kritisierte Perli.
Der Landtagsabgeordnete kündigte an im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung in Erfahrung zu bringen, mit welcher Begründung der Landkreis Wolfenbüttel so einseitig benachteiligt werde und in welchem Umfang der Zustand der einzelnen Sporthallen überhaupt geprüft wurde.
Hintergrundinformationen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Sanierung von Sportanlagen (Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C35760127_L20.pdf
Darin heißt es: “Gefördert wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG. Die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.“
Presseinformation des Innenministeriums zur Verwendung der Mittel








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