Rede zur Militärforschung an niedersächsischen Hochschulen

Anrede,

fast auf den Tag genau vor siebzig Jahren, am 1. September 1939, überfielen deutsche Truppen unser Nachbarland Polen und entfesselten damit den Zweiten Weltkrieg, der die bislang größte und verheerendste von Menschen gemachte Katastrophe darstellt.
Der deutsche Faschismus, der Holocaust und der zweite Weltkrieg haben ein unvorstellbares Leiden über die Menschheit gebracht. Als Nachgeborene stehen wir in der Verantwortung, die Erinnerung an diese abscheulichen Taten und ihre Opfer lebendig zu halten und dafür zu sorgen, dass sich derartiges niemals wieder abspielt.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben in der Konsequenz der Kriegskatastrophen in der Präambel den Willen zum Ausdruck gebracht „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ und darüber hinaus mit Artikel 26 auch eine Antikriegsklausel aufgenommen.
Darin heißt es: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.“

Willy Brandt hat vor dem Hintergrund dieser deutschen und europäischen Geschichte den Ausruf geprägt: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen.“ In einer ähnlichen Formulierung wurde dieser Satz völkerrechtlich bindend in den „sog. 2+4-Vertrag“ aufgenommen.

Welche Bedeutung hat das alles für die Wissenschaft? Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt ist, ist für uns ein hohes Gut. Schließt diese Wissenschaftsfreiheit aber auch das Recht ein für den Krieg zu forschen?

Die Bundeswehr stellt hierzu eindeutige Anforderungen. Der Heeresinspektor der Bundeswehr, Hans-Otto Budde, fordert: „Wir brauchen den archaischen Kämpfer und den, der den High-Tech-Krieg führen kann.“
Die Bundesregierung hat allein im Jahr 2008 1,1 Milliarden Euro für Rüstungsforschung an den Hochschulen und An-Instituten ausgegeben. Die Forschungsprojekte reichen von der Entwicklung besserer Panzerungen über wehrpsychologische Projekte bis hin zu sozialwissenschaftlicher Forschung. Hinzu kommen 1,4 Milliarden Euro von der EU-Kommission und eine unbekannte Summe aus der privaten Rüstungsindustrie.
Auch in der Lehre gibt es zunehmende Verflechtungen zwischen Hochschulen, der Bundeswehr und Rüstungsunternehmen.

Nach Angaben der Bundesregierung hat bislang keine einzige Hochschule einen Forschungsauftrag des Verteidigungsministeriums abgelehnt. Das liegt eben auch daran, dass viele Forscher an den Hochschulen heute von Drittmittel-Aufträgen abhängig sind. Das hat die Politik – mit Ausnahme der LINKEN – forciert.

Deshalb ist es eine entscheidende Frage, die auch der Niedersächsische Landtag beantworten muss, ob die Hochschulen Drittmittel auch dann annehmen sollen, wenn die damit anvisierte Forschung Kriegszwecken dienen wird.

DIE LINKE sagt eindeutig NEIN zu Rüstungsforschung an den Niedersächsischen Hochschulen. Wir schlagen deshalb vor einen Satz in das Hochschulgesetz aufzunehmen, wonach die vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an den Hochschulen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden sollen, die friedlichen Zwecken dienen.

Dieser Satz war in leicht abgeänderter Form bereits von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes, wurde jedoch im Zuge der NHG-Neufassung als scheinbar unwichtige und für interessierte Kreise auch lästige Formulierung gestrichen.

Bis dahin war die Auffassung der Landesregierung, „dass es der Aufgabenstellung der Hochschulen nicht entspricht, wenn in ihnen Forschung betrieben wird, deren Ergebnisse für eine militärische Nutzung vorgesehen sind oder aber für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar missbraucht werden sollen, und dass das Land nicht bereit ist, seine der Wissenschaft gewidmeten Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.“
Dieser Haltung ist inhaltlich vollkommen zuzustimmen.

Ich befürchte, dass die rechte Seite dieses Parlaments einwenden wird, dass das Ansinnen einer Zivilklausel selbst eine Beschränkung der Wissenschaftsfreiheit sei.

Mit dieser These hat sich der renommierte Staatsrechtler Prof. Denninger auseinandergesetzt kommt in einem Gutachten zum Ergebnis: „Die forschungs- und ausbildungspolitische Ausrichtung einer Hochschule oder eines Forschungszentrums auf die im Grundgesetz und in den für die wiedervereinigte Bundesrepublik völkerrechtlich konstitutiven Verträgen zum Ausdruck gebrachte „Friedlichkeit“ ist nicht als Element einer verfassungsrechtlich unzulässigen „Tendenzuniversität“ anzusehen. Vielmehr ist eine solche „Friedens-Finalität“ ein zentral wichtiges und normativ hochrangiges Element der Organisation und Funktionen staatlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland.“
Die mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagene Soll-Regelung trägt sowohl der Wissenschaftsfreiheit als auch der Hochschulautonomie Rechnung und fördert eine transparente Einzelfallbetrachtung in Streitfällen.

Ich habe im Vorfeld der heutigen Beratung den Einwand gelesen, dass das Hochschulgesetz der falsche Ort für eine Zivilklausel sei. Tatsächlich spricht nichts dagegen auch auf der untergesetzlichen Ebene direkt an den Hochschulen eine Zivilklausel zu vereinbaren. Die TU Berlin hat dies 1991 mit Blick auf die eigene Vergangenheit getan und beschlossen, dass „keine Aufträge oder Zuwendungen für rüstungsrelevante Forschungen entgegengenommen werden sollen“.

Allerdings ist im Gegensatz zu dieser Vereinbarungen durch eine Anfrage der LINKEN im Bundestag bekannt geworden, dass die TU Berlin mindestens seit dem Jahr 2000 Drittmittel vom Bundesverteidigungsministerium enthält, um damit wehrtechnische und wehrmedizinische Forschung zu betreiben. Dieser Sachverhalt war nicht einmal dem Hochschulrektor bekannt, der in einer Hochschulpublikation im Januar diesen Jahres bekannte: „Der Fakt, dass der Universitätspräsident von der Studierendenschaft unterrichtet werden muss, wobei diese es wiederum zufällig aus dem Bundestag erfahren muss, spricht Bände über die Transparenz an der TU.“

Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass an nahezu allen betroffenen Hochschulen weder den Mitarbeitern noch den Studierenden bewusst ist, dass nebenan für den Krieg geforscht wird. Das liegt eben auch im Interesse der Verantwortlichen.

Er zeigt auch, dass untergesetzliche Lösungen allein keine Gewähr dafür bieten, dass Rüstungsforschungsaufträge auch nur ansatzweise hochschulöffentlich bekannt werden. Die Freiheit der Wissenschaft setzt aber voraus, dass eine kritische Auseinandersetzung überhaupt stattfinden kann.

Deshalb ist die Politik in der Verantwortung und muss hier tätig werden, wenn sie sich nicht den Vorwurf gefallen lassen will, ein Interesse an der Verschleierung von Rüstungsforschung zu haben.
Ernst Bloch (Philosoph): „Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.“

In diesem Sinne fordern wir die Wiedereinführung der Zivilklausel in das Niedersächsische Hochschulgesetz!
Die niedersächsischen Hochschulen sollen den Kriegsdienst verweigern!
Es ist vorlesungsfreie Zeit für alle Kriegstreiber!

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