Hochschulen sollen Kriegsdienst verweigern

Linksfraktion im Landtag legt Gesetzentwurf gegen Rüstungsforschung vor und stößt auf Ablehnung

Arne Karrasch und Victor Perli in “Erziehung & Wissenschaft Niedersachsen”, Ausgabe 09/2009

Was darf Forschung? Diese Frage nach der ethischen Grenze von Forschung und Wissenschaftsfreiheit beschäftigt nicht nur die Fachöffentlichkeit in regelmäßigen Abständen. In der breiten Öffentlichkeit wird diese Frage zumeist anhand der Gentechnik diskutiert und in Niedersachsen mittlerweile auch durch die Vorgänge im sogenannten „Forschungsendlager“ Asse II. Im Landtags-Untersuchungsausschuss zur Asse geht es unter anderem um die Frage, in welchem Umfang Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Mitverantwortung für die Einlagerung von rund 126.000 Atommüllfässern in das marode Bergwerk zu tragen haben.

Über Rüstungsforschung wird hingegen kaum diskutiert. Dabei ist durch eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekannt geworden, dass 47 Hochschulen in den letzten Jahren im Auftrag des Verteidigungsministeriums Rüstungsforschung betrieben haben, darunter die TU Braunschweig, TU Clausthal und die Universität Hannover (BT-Drs. 16/10156). An der TU Berlin haben die Beschäftigten und der Rektor erst auf diese Weise von derartigen Forschungsprojekten an ihrer Hochschule erfahren. Dabei gibt es dort seit 1991 die Regelung, dass „keine Aufträge oder Zuwendungen für rüstungsrelevante Forschungen entgegengenommen werden sollen“. Dennoch erhält die TU mindestens seit dem Jahr 2000 Drittmittel vom Bundesverteidigungsministerium, um damit wehrtechnische und wehrmedizinische Forschung zu betreiben.

Aufgrund dieser Ereignisse hat die Linksfraktion im Landtag ein Gesetz vorgelegt, das die Aufnahme einer Zivilklausel in das Hochschulgesetz vorsieht. Es geht dabei nur um einen Satz: „Die den Hochschulen vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen“ (Drs. 16/1485). 70 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkriegs soll diese Verpflichtung zum Frieden (wieder) Einzug in das Landeshochschulgesetz erhalten. Dort stand sie bereits bis zum Jahr 2002. Die damalige SPD-Regierung strich diese Vorschrift im Zuge der Deregulierung aus dem Gesetz.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Verfassers (Drs. 16/1282) führt die Landesregierung aus, dass es derzeit Drittmittel-Projekte im Bereich der „sicherheitstechnischen Forschung“ an den niedersächsischen Hochschulen im Umfang von 2,6 Mio. Euro gebe. Verglichen mit anderen Forschungszweigen ist die Summe gering, zumal der Inhalt der Forschung nicht überall kriegsfördernd sein muss. Aufgrund der sehr technischen (und daher: verschleiernden) Projekttitel müsste jedes einzelne Projekt genauer untersucht werden.

Durch eine gesetzliche Regelung will die LINKE eine Auftragsforschung für den Rüstungssektor an den Hochschulen verhindern. Wichtig ist ein gesetzliches Verbot vor allem, weil es die abhängig Beschäftigten davor schützt, Rüstungsforschung auf Dienstanweisung betreiben zu müssen – was kein Pauschalverdacht gegen Niedersachsens Lehrstuhlinhaber bedeutet, sondern ein „Wehret-den-Anfängen“: Die Professorinnen und Professoren können weitgehend eigenständig über ihre Forschung entscheiden; die wissenschaftliche und studentische Angestellte, Technik und Verwaltung, müssen Weisungen folgen.

Bei der Umsetzung des Gesetzes an den Hochschulen kann man auf den Erfahrungen der Forschungszentren aufbauen, in denen diese „Zivilklausel“ seit Jahrzehnten verankert ist.

Von dem Gesetzesvorstoß kann man mit Sicherheit nicht verlangen, dass damit das Problem der ausufernden Rüstungsforschung und Waffenproduktion in Deutschland bzw. Niedersachsen gelöst wird. Der größte Teil der Forschung findet außerhalb unserer Hochschulen statt, sei es in privaten Unternehmen oder in den niedersächsischen Laboren des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Aber die Initiative kann dazu beitragen, eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über Rüstungsforschung zu führen und gleichzeitig eine Grenze des Erlaubten zu ziehen. Allein die Tatsache, dass die schleichende Akzeptanz der Militarisierung der Gesellschaft nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird, bedeutet nicht, dass ihre Verfechter still halten. So treffen sich alljährlich beim „Celler Trialog“ Spitzenvertreter aus Bundeswehr, Politik und Wirtschaft. In ihrem letztjährigen Memorandum vereinbarten sie nicht nur eine Initiative zur „Förderung der Reservisten in Industrie und Wirtschaft, zur Vertiefung der persönlichen Kontakte und zur Intensivierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit“, sondern die Vertreter wollen ebenso „aktiv darauf hinwirken, dass der sicherheitspolitische Dialog auch in Forschung und Lehre, insbesondere an unseren Hochschulen, gestärkt wird, z.B. durch die Einrichtung von Stiftungsprofessuren“. Die Unterzeichner sind keine schießwütigen Hardliner, sondern die Commerzbank stellvertretend für die Wirtschaft auf der einen Seite und die Bundesregierung, vertreten durch das Verteidigungsministerium, auf der anderen Seite. Gegen solche Ideen muss klar Stellung bezogen werden; ein Schritt dazu ist das Bekenntnis des Gesetzgebers, dass die Hochschulen den Kriegsdienst verweigern sollen.

Inwieweit der Niedersächsische Landtag zu einer solchem Schritt bereit ist, werden die Beratungen zeigen. Bei der Plenardebatte zur Einbringung des Gesetzes kam die SPD-Vertreterin Dr. Gabriele Andretta am Ende ihrer Abwägung zu einer ablehnenden Haltung, da sie an der Wirksamkeit der Zivilklausel zweifle. Gleichzeitig regte sie eine „ernsthafte Diskussion“ im Fachausschuss an. Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) betonte, dass er diese „sensible Thematik“ sehr ernst nehme und „jeden Satz“ von Andretta unterschreiben könne. Sein Parteikollege Jens Nacke kündigte in der Debatte für die Koalitionsfraktionen hingegen an, „dass der Gesetzentwurf in dem Moment, wo er auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur auftaucht, abgelehnt werden wird.“ Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war noch offen, ob Stratmann oder Nacke recht behalten sollten.

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