Schacht Konrad entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, die Beschwerde eines Landwirts gegen Schacht Konrad nicht anzunehmen, erklärte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Kurt Herzog:
„Die Nichtannahme zeigt, dass das Klagerecht für Privatpersonen bisher nur Theorie ist: Die Bürgerinnen und Bürger bleiben trotz angeblicher Klagemöglichkeiten im Rechts-Dschungel hängen. Schacht Konrad ist wie die Asse ein altes, geschlossenes Bergwerk und nicht in einem seriösen, vergleichenden Verfahren ausgewählt worden. Granitstollen bergen, wenn Wasser eindringt, ein erhebliches Gefahrenpotential – besonders in ausgebeuteten Bergwerken. Schacht Konrad wurde in den 70er Jahren als Standort ausgewählt und entspricht damit nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.“






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