Rede: Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Der Staatsvertrag, der heute zur Abstimmung steht, soll dabei helfen, die Mangelsituation beim Studienplatzzugang besser zu organisieren, ohne aber den Mangel grundsätzlich anzugehen. Dabei liegt hier das eigentliche Problem. In Niedersachsen ist mehr als jeder zweite Studienplatz mit einem Numerus clausus belegt. Bundesweit landen jedes Jahr Zehntausende von Studierwilligen auf Wartelisten oder beginnen ein sogenanntes Parkstudium, um überhaupt mit dem Studieren beginnen zu dürfen. Der vorhergehende Auswahlprozess ist belastend, sowohl für die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber als auch für die Kapazitäten der Hochschulen. Doch anstatt dieses Problem an der Wurzel zu packen und die nachfrageorientierte Bereitstellung von Studienplätzen ganz nach oben auf die politische Agenda zu setzen, wird hauptsächlich an einer Verbesserung der Mangelverwaltung gearbeitet.
Aber auch dieses eigentliche Ziel, die bessere Verwaltung des Mangels, wird durch die neue Regelung kaum erreicht. Die Hochschulen müssen sich in den meisten Studiengängen nach wie vor nicht an dem bundesweiten Verfahren beteiligen und können weiterhin alles in Eigenregie regeln. Das heißt, dass trotz des vorliegenden Staatsver-trags nicht garantiert werden kann, dass die wochen- und monatelangen Nachrückverfahren ein Ende haben. Im laufenden Wintersemester waren in Niedersachsen vier Wochen nach Semesterstart noch immer gut 2 000 Studienplätze nicht vergeben; bundesweit waren es 18 000.
Das Chaos für die Studienbewerber könnte künftig sogar noch größer werden, wenn sich manche Hochschulen an einem abgestimmten Verfahren beteiligen und andere das für dasselbe Fach nicht tun. Wie soll ein Schulabgänger bei diesem Wildwuchs eigentlich noch durchsteigen und wissen, wo er sich wie zu bewerben hat?
Meine Damen und Herren, die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Regelung, die Klarheit und Transparenz schafft und die Herr Nacke hier als Rote Karte für den Föderalismus gekennzeichnet hat, ist das einzige Mittel, um es zu schaf-fen, dass jeder Studierwillige weiß, wo er sich wie zu bewerben hat.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Nacke, dass ausgerechnet Sie, der Sie im Ausschuss nach meiner Erinnerung ungefähr gesagt haben, wir könnten hier eh nichts ändern, weil das ein Staatsvertrag ist, uns vorwerfen, den Föderalismus zu geißeln, ist ziemlich absurd.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir kritisieren ferner, dass sich die Hochschulen auch mit diesem Staatsvertrag bis zu drei Fünftel der Studienanfänger selbst aussuchen und dafür ein eigenes Verfahren entwickeln können. Wissenschaftliche Studien zeigen eindeutig, dass die Abiturnote derzeit der beste Anhaltspunkt ist, um den Studienerfolg prognostizieren zu können. Wir sollten daher für nicht künstlerische Studiengänge keine weiteren Türen aufstoßen. Es gibt ja bereits genügend: die Härtefälle, die Wartezeit, die Abiturnote sowie die Möglichkeiten für beruflich Qualifizierte im Rahmen der offenen Hochschule. Wenn nun aber theoretisch 60 % der Bewerberinnen und Bewerber ihre Plätze nur erhalten, nachdem es ein zusätzliches Auswahlverfahren gegeben hat, wozu man erst einmal zu der Hochschule fahren muss, um ein Bewerbungsgespräch zu führen, dann ist das erstens sozial ungerecht, zweitens ein Hindernis für die Internationalisierung der Studierendenschaft und drittens eine Verfestigung der habituellen Mauern zwischen Akademikern und Nichtakademikern.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, das Abitur ist die Hochschulzugangsberechtigung. Es ist somit weitaus mehr als eine Berechtigung, sich um einen Studienplatz bewerben zu dürfen. Aber auch durch die zusätzlichen Hürden, die in den letzten Jahren aufgebaut worden sind und ihre Fortschreibung in diesem Staatsvertrag finden, verkommt die Hochschulzugangsberechtigung immer mehr zu einer bloßen Bewerbungsberechtigung. Das machen wir nicht mit!
(Beifall bei der LINKEN)
Das dritte Argument, warum wir diesen vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen müssen, betrifft die Gebührenfrage. Nirgendwo wird hier ausgeschlossen, dass die Hochschulen die anfallenden Kosten auf die Bewerberinnen und Bewerber umlegen dürfen. Wir müssen uns doch nur die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen – kurz: uni-assist – anschauen. Die uni-assist nimmt den Hochschulen bei der Bearbeitung der Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland einige Formalitäten ab. Die Kosten dafür werden auf die Bewerberinnen und Bewerber umgelegt. Die Bewerbung an der ersten Hochschule kostet 55 Euro, EU-Bürger zahlen 30 Euro. Jede weitere Bewerbung an einer Hochschule kostet 15 Euro. Genau das wollen wir nicht, weder für die Menschen mit Abitur noch für die Menschen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberech-tigung.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schließt eine solche Entwicklung nicht aus, sondern ermuntert die Hochschulen weiter, diesen bereits eingeschlagenen Weg zu gehen. Aus all diesen Gründen werden wir den Staatsvertrag und den Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)






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