Rede: Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an den Hochschulen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, eine Zivilklausel in das Niedersächsische Hochschulgesetz aufzunehmen. Danach sollen die vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an den Hochschulen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen. Ein solcher Satz war sinngemäß bereits bis zum Jahre 2002 Bestandteil des NHG, nachdem es der parteilosen Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt gelungen war, das von Gerhard Schröder geführte rot-grüne Landeskabinett von der Notwendigkeit einer solchen Zivilklausel zu überzeugen.

In der Begründung zu diesem Gesetz durch die Landesregierung hieß es, „dass es der Aufgabenstellung der Hochschulen nicht entspricht, wenn in ihnen Forschung betrieben wird, deren Ergebnisse für eine militärische Nutzung vorgesehen sind oder aber für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar militärisch missbraucht werden sollen, und dass das Land nicht bereit ist, seine der Wissenschaft gewidmeten Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.“

Diese Position, meine Damen und Herren, ist eine konsequente Folge der Friedensfinalität unseres Grundgesetzes.

Warum ist eine solche Zivilklausel heute wichtig?

Erstens. Nur mit einer gesetzlichen Regelung kann an unseren Hochschulen eine Auftragsforschung für den Rüstungssektor verhindert werden. Die zunehmende Bedeutung von Drittmitteln darf nicht dazu führen, dass keine kritische Auseinandersetzung mit dem drittmittelfinanzierten Forschungsgegenstand stattfindet.

Zweitens. Eine Zivilklausel fördert die hochschulinterne und gesellschaftliche Auseinandersetzung über Rüstungsforschung und ermöglicht es, eine Grenze des Erlaubten zu ziehen. Unser Gesetzentwurf sieht explizit vor, dass in Streitfällen, etwa bei sogenannten Dual-Use-Projekten, der Akademische Senat darüber befindet, ob eine beabsichtigte Tätigkeit an der Hochschule zivilen Zwecken zuwiderläuft.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Mit einer Zivilklausel können sich die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Personal in Technik und Verwaltung davor schützen, eine ethisch bedenkliche Forschung auf Dienstanweisung betreiben zu müssen.

Meine Damen und Herren, in der ersten Debatte zu diesem Gesetzentwurf hat Frau Dr. Andretta für die SPD-Fraktion statt Gesetzesparagrafen ethische Prinzipien für gute Forschungspraxis gefordert. Dabei schließt sich beides überhaupt nicht aus. Eine Zivilklausel im NHG verlangt geradezu eine Diskussion über diese Prinzipien. Gleiches gilt für die von Frau Dr. Heinen-Kljajić statt einer Zivilklausel geforderte Etablierung von Verhaltenskodexen an Hochschulen und Transparenz über drittmittelfinanzierte Forschungsaufträge. Beide Kolleginnen übersehen, dass der forschungspolitische Zeitgeist heute gänzlich anders tickt und allein mit Appellen nicht zu stoppen ist.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Im abgelaufenen Jahr wurde an mindestens drei niedersächsischen Hochschulen in einem Volumen von 2,6 Millionen Euro für militärische Projekte geforscht. Eine dieser Hochschulen, die Uni Hannover, hat sich in der Präambel ihrer Grundordnung, die bis zum Juli 2008 gültig war, zum Frieden und zu internationaler Verständigung bekannt. In der neuen Fassung gibt es ein solches Friedensbekenntnis nicht mehr. Diese Entscheidung muss nicht in einem Zusammenhang mit den rüstungstechnischen Forschungsmitteln des Verteidigungsministeriums stehen. Aber hier zeigt sich exemplarisch, dass das positive Bekenntnis zum Frieden an Bedeutung verloren hat. Die Linke sagt deshalb klipp und klar: Die Politik muss der Einfügung einer Zivilklausel in das Hochschulgesetz die Kehrtwende einleiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

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