War meine Einbürgerung ein Versehen?
Die Beantwortung der folgenden Kleine Anfrage durch die Landesregierung ist für den kommenden Donnerstag vorgesehen.
War meine Einbürgerung ein Versehen?
Im Zuge der Presseberichterstattung über das seit mehr als zwei Jahren andauernde Einbürgerungsverfahren von Jannine Menger-Hamilton wurde öffentlich bekannt, dass sich der Innenminister im Mai 2008 nicht nur mit ihrem Einbürgerungsantrag, sondern auch mit meiner Einbürgerung befasst hat, die im Sommer 2007, also rund ein halbes Jahr vor meiner Wahl in den Niedersächsischen Landtag, erfolgt war.
In einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. Februar 2010 heißt es, dass bei meiner Einbürgerung „die bundesgesetzlich geforderte Regelanfrage unterblieben“ sei, „obwohl (der Verfassungsschutzbehörde) Anhaltspunkte, die im Rahmen einer Regelanfrage zu Tage getreten wären, vorlagen“. Der Vorgang sei dem Ministerium erst im Jahr 2008 bekannt geworden. Auf Nachfrage von Journalisten ergänzte der Pressesprecher des Innenministeriums, dass seine Behörde anschließend Kontakt zur zuständigen Einbürgerungsbehörde aufgenommen habe. Man habe zwar versucht „nachzubessern“, eine Einbürgerung sei aber nicht mehr rückgängig zu machen.
In Folge dieser Äußerungen aus dem Innenministerium sprachen Medienvertreter davon, dass ich „quasi aus Versehen eingebürgert worden“ sei (Hamburger Abendblatt, 27. Februar 2010), dass die Einbürgerung geschehen konnte, „weil die zuständigen Behörden (…) zuvor keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestellt hatten“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 27. Februar 2010), dass der Innenminister bedauert habe, in meinem Fall „nicht schnell genug reagiert, d. h. die Einbürgerung vereitelt zu haben“ (Junge Welt, 2. März 2010) und dass das Innenministerium meine Einbürgerung „als eine Art Betriebsunfall“ habe aussehen lassen (Braunschweiger Zeitung, 5. März 2010).
Zu zwei Äußerungen aus dem Innenministerium gibt es dokumentierte Widersprüche, die die Darstellung meiner Einbürgerung als „Versehen“ in Frage stellen. Zum einen wurde durch weitere Presseveröffentlichungen bekannt, dass der Verfassungsschutz aufgrund eines Auskunftsersuchens bereits seit dem 27. November 2006 über mein Einbürgerungsvorhaben informiert gewesen ist. Zum anderen gibt es sehr wohl rechtliche Möglichkeiten, eine Einbürgerung rückgängig zu machen. So weist die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir in Drs. 16/2155 selbst darauf hin, dass ihr ein Fall aus dem Bereich des sogenannten Ausländerextremismus bekannt ist, „in dem von einer Einbürgerungsbehörde aufgrund der Mitteilung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine Einbürgerung zurückgenommen wurde.“
Die zuständige Einbürgerungsbehörde hat auch nach dem Bekanntwerden der fehlenden Regelanfrage keine Äußerung von sich gegeben, wonach meine Einbürgerung nachträglich bedauert oder als Fehler angesehen werde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Einwände und „Anhaltspunkte“, die meiner Einbürgerung hätten entgegenstehen können, hat das Innenministerium bzw. die Verfassungsschutzbehörde der Einbürgerungsbehörde vor, während oder nach meinem Einbürgerungsverfahren vorgetragen, und beinhalteten sie die Aufforderung oder Bitte, von der Einbürgerung abzusehen?
2. Was genau und mit welchen Mitteln wollte das Innenministerium bzw. die Verfassungsschutzbehörde bei meiner Einbürgerung „nachbessern“ bzw. auf die Einbürgerungsbehörde entsprechend hinwirken, nachdem sie im Jahr 2008 von dem Vorgang erfahren hatten?
3. Ist das Innenministerium bzw. die Verfassungsschutzbehörde mit Blick auf die abschließende positive Beurteilung meiner Einbürgerung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde im Jahr 2008 immer noch der Auffassung, dass in meinem Fall – versehentlich oder nicht versehentlich – ein „Linksextremist“ eingebürgert wurde? (Wenn ja, bitte mit Begründung.)
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte für die Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz zuständig. Diese sind im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens verpflichtet, das Bundeszentralregister (bei Personen ab dem 14. Lebensjahr), die Polizei, die Verfassungsschutzbehörde und die Ausländerstelle zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages zu beteiligen. Die Bewertung der jeweils übermittelten Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Staatsange-hörigkeitsrechts und damit die Entscheidung über den jeweiligen Einbürgerungsantrag oder das Vorliegen von Rücknahmegründen obliegt den Einbürgerungsbehörden.
Nach § 11 Satz 1 Nr. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist eine Einbürgerung ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat. Zur Ermittlung derartiger Ausschlussgründe wird u. a. gemäß § 37 Abs. 2 StAG die Verfassungsschutzbehörde eingeschaltet (sog. Regelanfrage), um zu klären, ob Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegen.
Wie sich aus dem Bericht des Landkreises Wolfenbüttel als zuständige Einbürgerungsbehörde vom 19.05.2008 an das für die Fachaufsicht in staatangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten zuständige Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration ergibt, ist in dem Einbürgerungsverfahren des Herrn Perli diese Regelanfrage unterblieben. Gründe hierfür ergaben sich nach Mitteilung der Einbürgerungsbehörde weder aus der Akte, noch konnten sie von der Einbürgerungsbehörde nachvollzogen werden. Nachdem die Einbürgerungsbehörde ihr Versäumnis bemerkt hatte, hat sie geprüft, ob eine Rücknahme der Einbürgerung nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz in Betracht kommt.
Entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Staatsangehörigkeitsrecht ist von der Einbürgerungsbehörde die Möglichkeit einer Rücknahme dann zu prüfen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass eine Einbürgerungsentscheidung durch Täuschung erwirkt wurde.
Zur Prüfung der Rücknahmemöglichkeit hat die Einbürgerungsbehörde von sich aus nachträglich eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gestellt. Nach Vorliegen der Stellungnahme der Verfassungsschutzbehörde teilte die Einbürgerungsbehörde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit, dass nach ihrer Prüfung Gründe für eine Rücknahme der Einbürgerung nicht gegeben sind.
Die Ankündigung einer von dem Anfragenden im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 13 Abs. 1 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) im November 2006 geäußerten Einbürgerungsabsicht ist für das gesetzlich geregelte Einbürgerungsverfahren unerheblich.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Neben einer Bewertung der Partei DIE LINKE wurden der Einbürgerungsbehörde am 03.06.2008 von der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde folgende Erkenntnisse über den Anfragenden übermittelt:
Mitgliedschaft und Wahrnehmung einer hervorgehobenen Position (Sprecher im fünfköpfigen Bundessprecherrat) im Jugendverband [´solid], der der Partei DIE LINKE nahe steht;
Delegierter des (damaligen) PDS-Landesverbandes anlässlich des Parteitages in Gera 2002;
Webmaster für die Website des (damaligen) PDS-Kreisverbandes Helmstedt-Wolfenbüttel und Sprecher der Basisorganisation Wolfenbüttel (2004);
Vorläufiger Ansprechpartner einer 2006 zusammen mit der DKP in Gründung befindlichen “Initiative Marxistisches Forum”; (diese Behauptung ist falsch, Anmerkung VP)
10. Listenplatz der Partei DIE LINKE für die Landtagswahl 2008 und Mandatsübernahme für den Niedersächsischen Landtag.
Eine Aufforderung oder Bitte, von einer Einbürgerung abzusehen, beinhaltet die Stellungnahme nicht.Zu 2:
Als die Einbürgerungsbehörde bemerkt hatte, dass sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe versäumt hatte, die Verfassungsschutzbehörde vor ihrer Entscheidung über die Einbürgerung zu bebeteiligen, hat sie von sich aus, d.h. ohne Beteiligung der Fachaufsichtsbehörde, zur Prüfung der Möglichkeit einer Rücknahme der Einbürgerung eine Sicherheitsanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gestellt. Der dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration obliegenden Fachaufsicht über die Einbürgerungsbehörden wurde das Versäumnis der Einbürgerungsbehörde im Mai 2008 bekannt; im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Zu 3:
Nach Vorliegen der Stellungnahme der Verfassungsschutzbehörde teilte die Einbürgerungsbehörde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit, dass eine Rücknahme der Einbürgerung nicht in Betracht kommt. Gegen die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde wurden seitens der Fachaufsicht keine Einwände geltend gemacht. Eine weitergehende nachträgliche Bewertung der erfolgten Einbürgerung ist unterblieben und auch nicht notwendig.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.






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