Hochschulen sollen den Kriegsdienst verweigern

Im vergangenen Jahr habe das Thema “Zivilklausel oder Rüstungsforschung an Hochschulen?” im Niedersächsischen Landtag thematisiert. Nun ist dazu ein Artikel von mir in der Sommersemester-Ausgabe der bundesweiten Studierendenzeitung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (“read.me”) erschienen. Die Zeitung mit dem Artikel kann hier als PDF abgerufen werden.

Rüstungsforschung: Hochschulen sollen den Kriegsdienst verweigern
1200.000.000 Euro hat der Bund im Jahr 2008 im Bereich Wehrforschung und -technik investiert. Das sind etwa zehn Prozent seiner Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung. Auch in den Jahren zuvor vergab der Bund Aufträge in Milliardenhöhe, von denen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und 47 Hochschulen profitiert haben. Darunter waren auch die Technischen Universitäten Braunschweig, Clausthal und Hannover aus Niedersachsen.

Die niedersächsische Linksfraktion hat nach Bekanntwerden dieser Zahlen eine Gesetzesinitiative für eine Zivilklausel im Hochschulgesetz gestartet. Der Satz „Die den Hochschulen vom Land zur Verfügung gestellten finanziellenMittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen“ sollte Gesetz werden. Diese Idee ist nicht neu. Bereits dieWissenschaftsministerin Helga Schuchardt führte des Passus 1993 unter rot-grün sinngemäß ein; zu einer Zeit, während der „der Bund an einem Vormittag so viel [für militärische Forschung ausgab] wie für Friedensforschung in einem Jahr“. Schuchardt begründete ihren Vorstoß damit, „dass es der Aufgabenstellung der Hochschulen nicht entspricht, wenn in ihnen Forschung betrieben wird, deren Ergebnisse für eine militärische Nutzung vorgesehen sind oder aber für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar militärisch missbraucht werden sollen, und dass das Land nicht bereit ist, seine der Wissenschaft gewidmeten Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.“ In ihren letzten Atemzügen strich die SPD-Landesregierung im Jahr 2002 die Zivilklausel im Rahmen einer Deregulierungs-Offensive wieder aus dem Gesetz.

Gesetzgeber schauen zu
Die Wiedervorlage wird begründet mit der zunehmenden Militarisierung der deutschen (Außen-)Politik und der steigenden Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln. Die Militarisierung zeige sich dabei nicht zuletzt beim „Celler Trialog“, bei dem Spitzenvertreter aus Bundeswehr, Politik und Wirtschaft zusammenkommen. In ihrem Memorandum 2008 vereinbarten sie nicht nur eine Initiative zur „Förderung der Reservisten in Industrie und Wirtschaft, zur Vertiefung der persönlichen Kontakte und zur Intensivierung der zivilmilitärischen Zusammenarbeit“, sondern sie wollen ebenso „aktiv darauf hinwirken, dass der sicherheitspolitische Dialog auch in Forschung und Lehre, insbesondere an unseren Hochschulen, gestärkt wird, z. B. durch die Einrichtung von Stiftungsprofessuren“. Die Unterzeichnerinnen waren die Commerzbank stellvertretend für die Wirtschaft auf der einen Seite und die Bundesregierung auf der anderen Seite. Gegen solche Ideen muss klar Stellung bezogen werden; ein Schritt dazu ist das Bekenntnis des Gesetzgebers, dass die Hochschulen den Kriegsdienst verweigern sollen. Die steigende Bedeutung von Drittmitteln dürfe nicht dazu führen, dass kriegsunterstützende Forschung betrieben werde. Die Verpflichtung zum Frieden müsse auch (und besonders) hier ihren Niederschlag finden. Zudem gelte es, MitarbeiterInnen davor zu bewahren, Rüstungsforschung auf Dienstanweisung zu betreiben. In Streitfragen obliegt es dem Akademischen Senat zu entscheiden, ob ein Projekt zivilen oder nicht-zivilen Charakter hat. Entsprechende Erfahrungen mit Streitfragen gibt es am ehemaligen Forschungszentrum Karlsruhe (heute: KIT). Am 16. Februar lehnte der Niedersächsische Landtag die Zivilklausel ab.

Arne Karrasch, Mitarbeiter der Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag und Victor Perli, Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag

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