Rede zum Verbot von Börsenspekulationen durch die Hochschulen
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Börsenspekulationen durch die Hochschulen – Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drs. 16/3209
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hochschulen sind für Forschung und Lehre da – nicht für Wertpapiergeschäfte.
(Beifall bei der LINKEN)
So lässt sich die vorliegende Gesetzesinitiative der LINKEN auf den Punkt bringen, die zum Ziel hat, Spekulationsverluste unserer Hochschulen für die Zukunft auszuschließen. Dafür gibt es einen aktuellen Anlass. „Wie gehen die Hochschulen mit Geld um?“ fragte ich die Landesregierung vor wenigen Monaten per Kleiner Anfrage. Es ging dabei konkret um die Anlagestrategien für Gelder, über die die Hochschulen nach der bisherigen Gesetzeslage verfügen können und die sie nicht sofort ausgeben müssen.
Dazu zählen die Einnahmen aus Drittmitteln und aus Studiengebühren. Die Stiftungshochschulen dürfen zudem ihre Landeszuweisungen anlegen. Das alles sind Gelder, die für Forschung und Lehre bestimmt sind. Auf die Studiengebühren möchte ich an dieser Stelle nur sehr kurz eingehen: Die Anfrage hat nebenbei ans Licht gebracht, dass von jedem Studiengebührenzahler in Niedersachsen noch immer 800 Euro auf der hohen Kante, auf den Konten der Hochschulen liegen, insgesamt etwa 80 Millionen Euro. Das ist ein Unding, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der LINKEN)
DIE LINKE fordert die Abschaffung der Studiengebühren und Bücherstipendium für Studierende statt Millionen auf den Bankkonten!
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung zu den Anlagestrategien der Hochschulen lässt sich kurz wie folgt auf den Punkt bringen: „Die Hochschulen gehen sehr verantwortungsbewusst mit dem Geld um und verfolgen konservative Anlagestrategien.“ Diese Aussage wird von uns mit Blick auf fast alle Hochschulen geteilt. Doch es gibt eine Ausnahme. Die Universität Göttingen – eine Stiftungshochschule – hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der Gelder in Aktienfonds anzulegen. Das ist ihr Recht, weil das Hochschulgesetz diese Option eröffnet. Doch was war das Ergebnis dieser Anlagen? Ein millionenschwerer Buchverlust! Die Hochschule hat 4,4 Millionen Euro in drei Aktienfonds angelegt und dabei am Ende des Jahres 2008 1,3 Millionen Euro verloren – knapp 30 Prozent der gesamten Anlage.
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Uner-hört!)
Für die Landesregierung war dieser Verlust kein besonderes Vorkommnis. Im November 2008 hatte noch Herr Stratmann auf eine damalige Anfrage von mir geantwortet, dass keine besonderen Erkenntnisse über die Entwicklung der Einlagen vorliegen würden. Da waren die Aktien der Uni Göttingen allerdings bereits millionenschwer im Keller. Die Hochschule wartet seitdem darauf, dass sich die Fonds erholen und wieder in Gewinnzone rutschen, damit der Verlust nicht realisiert werden muss. Bis dahin sind diese Mittel gebunden und stehen ihrem eigentlichen Zweck, nämlich für Forschung und Lehre, nicht zur Verfügung. Das Minus umfasst noch immer mehrere Hunderttausend Euro.
Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetzentwurf sollen solche Missstände für die Zukunft ausgeschlossen werden. Hochschulen sind für Forschung und Lehre da und nicht für Wertpapiergeschäfte.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Anlageformen der anderen Hochschulen sind in der Tat verantwortungsbewusst. Die Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel aus meinem Wahlkreis beispielsweise legt ihr Geld auf einem Termingeldkonto bei der NORD/LB an. Das wird von uns weder kritisiert noch soll es für die Zukunft ausgeschlossen werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Börsenspekulationen hingegen bringen den Hochschulen keinen Nutzen. Eine einzige Hochschule hat diese Option ausprobiert und massive Verluste hinnehmen müssen. Das ist eine Misserfolgsquote von 100 Prozent und eine eindringliche Warnung für den Mittelgeber, für den Gesetzgeber, und für die Hochschulen.
Bisher haben wir die Regelung, wonach bei einer Anlage in Wertpapieren die Grundsätze des § 54 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in Verbindung mit der Anlagenverordnung zu beachten sind. Frau Wanka, Sie haben dazu in der Antwort auf meine Kleine Anfrage geäußert, dass damit die – ich zitiere – „größtmögliche Anlagensicherheit” gegeben sei. Dabei hat Ihnen die Realität aber längst gezeigt, dass diese angebliche „größtmögliche Sicherheit” offenkundig nicht ausreicht! DIE LINKE legt Ihnen nun einen Vorschlag für ein Gesetz vor, das tatsächlich größtmögliche Sicherheit sowohl für die Hochschulen als auch für den Landeshaushalt schafft.
Nicht erst die Finanzkrise 2008/2009 – aber sie besonders – hat deutlich vor Augen geführt, dass die Börse und damit verbunden die Kursentwicklung börsennotierter Wertpapiere wie Aktien, An-eihen, Fonds eben keine Einbahnstraße ist. Gut ein Jahr vor dem eigentlichen Ausbruch der Krise im Herbst 2008, am 13. Juli 2007, lag der Deutsche Aktienindex mit 8 151 Punkten auf seinem bisherigen Allzeit-Höchststand. Im Zeitraum 2005 bis Mitte 2007 wuchs der DAX binnen Jahresfrist exorbitant um jeweils rund 20 Prozent und mehr. Schnell prophezeiten nicht nur hartgesottene Börsenprofis angesichts global niedriger Geldmarktzinsen, sinkender Reallöhne und sprudelnder Gewinne bei großen Kapitalgesellschaften, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis der DAX die Marke von 10 000 Punkten erstürmen würde. Die Euphorie wuchs und damit auch die Risikobereitschaft. Doch die Blase platzte. Der DAX fiel auf knapp über 3 300 Punkte Anfang März 2009. Binnen 21 Monaten hatte der DAX 60 Prozent seines gesamten Wertes verloren. In diesen Zeitraum fielen auch die Verluste der Uni Göttingen.
Auch wenn sich die Situation zwischenzeitlich wieder verbessert hat, bestehen Verlustrisiken börsennotierter Anlagen unentwegt fort. Niemand ist in der Lage, deren künftige Kursentwicklung vorherzusehen. Der Kapitalismus war, ist und bleibt eben ein krisenanfälliges Wirtschaftssystem.
(Beifall bei der LINKEN)
Wer kann heute schon einschätzen, ob im nächsten Jahr beispielsweise einzelne Euroländer überhaupt noch in der Lage sind, ihre Staatsanleihen zu bedienen und die angelegten Gelder der Anleger an die Gläubiger zurückzuzahlen? Daher gilt für die Hochschulen ganz besonders: Hände weg von Anlagen, die ein Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals tragen! Das ist die tragende Idee des vorliegenden Gesetzentwurfs, in dem es wörtlich heißt: „Anlagen, die ein Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals durch Wertminderung beinhalten, sind nicht zulässig.”
(Beifall bei der LINKEN)
Die Hochschulmittel sollten zweckmäßigerweise ohne Verlustrisiko bei Sparkassen bzw. der NORD/LB oder bei genossenschaftlichen Banken angelegt werden, also bei Instituten, die die Finanzkrise 2008/2009 nicht zu verantworten haben. Die meisten Hochschulen machen das schon heute. Deshalb bin ich gespannt, ob die anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause auch so vernünftig sind wie diese Hochschulen – und wie die Fraktion DIE LINKE.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Erwiederung nach der Rede der Ministerin zu ihrer Rede und den Beiträgen von CDU und FDP:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Wanka, ich bin Ihnen zunächst einmal dankbar für Ihren Redebeitrag. Mir passt zwar der Inhalt nicht komplett. Aber zumindest haben Sie hier ganz klar gesagt, man könne darüber diskutieren, was die Hochschulen mit ihrem Geld machen. Ich hoffe, dass das bei Herrn Dreyer und bei Frau von Below-Neufeldt dazu beiträgt, dass sie ihre Scheuklappen ablegen und die Probleme an den Hochschulen in Niedersachsen zumindest einmal wahrnehmen.
(Beifall bei der LINKEN)
Frau Wanka, Sie haben gesagt: Dort sei vor der Finanzkrise Geld angelegt worden. Jetzt sei die Finanzkrise vorbei. Die Hochschulen hätten daraus gelernt. – Sie haben aber auch gesagt: Wir von der Landespolitik, die die Gesetze machen, müssen daraus nichts lernen. – Das sehe ich nicht so. Ich glaube, dass auch der Gesetzgeber, der den Hochschulen ermöglicht hat, Geld zu verspekulieren, sagen kann: Das ist keine sinnvolle Idee gewesen. Das werden wir für die Zukunft ausschließen. – Mehr wollen wir doch gar nicht. Hier soll doch kein großer bürokratischer Apparat oder Ähnliches aufgebaut werden.
Dann haben Sie gesagt: Es gibt hier keinen Schaden. – Dazu will ich Ihnen Folgendes sagen: Es sind 4,4 Millionen Euro gebunden, und zwar so lange, bis das Geld wieder im Plus ist. Diese 4,4 Millionen Euro bilden den Gegenwert für zwölf Monate lang jeweils 31 000 Arbeitsstunden für studentische Hilfskräfte. Man muss sich einmal vorstellen, was man damit auch in Göttingen machen könnte. Dann würde die Universität Göttingen noch viel besser werden. Statt dessen sind die 4,4 Millionen Euro gebunden und können nicht dazu beitragen, dass Forschung und Lehre in Göttingen verbessert werden. Wir haben dazu einen konkreten Vorschlag gemacht.
Ich verstehe nicht, wie man hier die Freiheit verteidigen kann, Geld an der Börse zu verspekulieren. Was ist denn das für ein Freiheitsbegriff?
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Ein Letztes: Herr Dreyer hat hier als Ablenkungsmanöver eine Debatte zwischen den Begriffen „Studiengebühren” und „Studienbeiträgen” aufgemacht. Sie mögen hier im Haus eine Mehrheit für den Begriff „Studienbeiträge” haben, aber außerhalb dieses Hauses heißt dieser Begriff „Studiengebühren”. Ich will Ihnen noch eines sagen: Dieser Begriff wandelt sich gerade. Da die Länder um uns herum die Gebühren wieder abschaffen, wird zunehmend gesagt: Hier gibt es eine Niedersachsensteuer für Studierende. Von einer Niedersachsensteuer werden Studierende abgeschreckt und von diesem Bundesland ferngehalten. – Das ist ein großes Problem.
(Zustimmung von Dr. Manfred Sohn [LINKE] und Pia-Beate Zimmermann [LINKE])
Deshalb sagt die Linke: Studiengebühren gehören abgeschafft! – Es ist völlig egal, wie Sie das Ganze nennen. 1 000 Euro sind eine Strafsteuer, und die gehört weg.
(Beifall bei der LINKEN)






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