Rede zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes – Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/3208

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun liegt sie also vor, die lang angekündigte Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Den ersten Aufschlag gab es hier zu einer Zeit, als noch Herr Nacke diesen Bereich für die CDU-Fraktion vertrat und der zuständige Minister Herr Stratmann war. Als diese beiden Kollegen im Juni 2009 den Entwurf der Grünen kommentierten, sagten sie, dass auch auf Regierungsseite über den Denkmalschutz nachgedacht werde.

Das Ergebnis, das wir nun nach der Wartezeit lesen können, ist aber recht dünn. Die Regierung ist zu der Überzeugung gekommen, dass das Gesetz an die europäische Vereinbarung zum Schutz des archäologischen Erbes anzupassen ist. Diese völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung wurde am vergangenen Sonntag bereits 19 Jahre alt. Ferner wird ein Verweis auf das UNESCO-Weltkulturerbe eingeflochten, was von uns ebenfalls begrüßt wird.

Schließlich hat man an einigen weiteren Punkten vermeintlich bewährte Vorgaben aus anderen Landesgesetzen übernommen und in den Gesetzentwurf hineingeschrieben. Das war es dann aber auch schon.

Ich möchte deshalb in der aktuellen Debatte an meine Äußerung in der Debatte zum Grünen-Gesetzentwurf anschließen. Damals hatte die Linke als einzige Fraktion kritisiert, dass die Grünen die Thematik der energetischen Sanierung und der Verwendung erneuerbarer Energien bei dem Gesetzentwurf umschifft haben. Dabei spielt dies in den aktuellen
Genehmigungsverfahren immer häufiger eine Rolle. Ich bin deshalb froh, dass zumindest dies Eingang in den Gesetzentwurf der Landesregierung gefunden hat, wenn auch nur sehr vorsichtig. Es gibt ja immer wieder Fälle, bei denen die Interessen des Klimaschutzes gegen die des Denkmalschutzes abgewogen werden müssen. Der Vorschlag der Landesregierung wirft in diesem Zusammenhang vor allem jedoch Fragen auf, anstatt Antworten zu geben und Klarheit zu schaffen.

Wird hier nun nur ein Placebo formuliert, oder kann es tatsächlich Fälle geben, in denen die energetische Sanierung oder der Einsatz erneuerbarer Energien den Eingriffen in ein Kulturdenkmal zwingend erfordert? Welche Kriterien sind dafür maßgeblich? Bis zu welcher Eingriffsschwelle gelten diese Kriterien? Das sind Fragen, über die der Ausschuss beraten sollte.

Mein zweiter Punkt betrifft die Barrierefreiheit. Aus Sicht der Linken muss der Anspruch von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am kulturellen Leben stärker gefasst werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Ziel muss hier sein, dass der Zugang zu Denkmalen schrittweise barrierefrei und behindertengerecht zu gestalten ist.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der Linken müssen auch die Strukturen des Denkmalschutzes in Niedersachsen in Augenschein genommen werden. Die Forderung des Niedersächsischen Heimatbundes, eine Evaluation der Denkmalschutzbehörden durchzuführen, wird von uns unterstützt. Eine landesweite Bestandsaufnahme von Kapazitäten und Kompetenzen insbesondere bei den unteren Denkmalschutzbehörden ist notwendig, um abgesicherte Informationen zu bekommen, wie es vor Ort mit der Wahrnehmung der Aufgaben für den Denkmalschutz bestellt ist und ob hier Optimierungsbedarf besteht.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn es hilft nicht, hier ein noch so freundliches Gesetz zu beschließen, solange die Aufgaben laut Gesetz fast alle unter Haushaltsvorbehalt stehen und die Sicherung erhaltenswerter Güter faktisch davon abhängig ist, ob man in einem reicheren oder in einem ärmeren Landkreis lebt.

Meine Damen und Herren, was nicht gut ist, kann noch gut werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen und hoffe, dass die offenen Fragen und die Kritikpunkte im Ausschuss ergebnisoffen diskutiert werden.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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