Rede zum Denkmalschutzgesetz

Rede in der Abschließenden Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Denkmalpflege, Archäologie und Baukultur in Niedersachsen – Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 16/1333 – b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes – Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/3208 – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur – Drs. 16/3638 – Schriftlicher Bericht – Drs. 16/3667 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 16/3668 – Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 16/3671

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und FDP haben ein enttäuschendes Denkmalschutzgesetz zusammengeschustert. Am Beginn unserer Diskussion hier im Landtag stand das Vorhaben, das Denkmalschutzrecht zu modernisieren und es den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und außerdem es mit internationalen Vereinbarungen wie der UNESCO-Welterbekonvention in Übereinstimmung zu bringen. Am Ende der Beratungen steht eine kleine Reform, die es aber in einigen Punkten in sich hat. Von einer Stärkung des Denkmalschutzes und von einer Öffnung für neue, soziale, ökologische oder technische Anforderungen kann dabei gar keine Rede sein. Für die Denkmaleigentümer werden die neuen Regelungen verwirrender, für Denkmalpflege aufwendiger und für die Kommunen teurer.

Zur Kritik im Einzelnen: CDU und FDP erwecken den Eindruck – das hat auch Herr Hillmer gerade in seiner Rede getan -, dass Eingriffe in Denkmäler künftig leichter möglich werden, wenn sie Senioren oder Menschen mit Behinderungen, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder der energetischen Verbesserung zugute kommen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Weil das auch so ist!)

Spätestens seit der Anhörung und der Ausschussberatung kann nur konstatiert werden: Dieser Gesetzentwurf suggeriert Fortschritte, die tatsächlich gar keine sind. Das können Sie im Übrigen Ihrer Gesetzesbegründung entnehmen. Darin steht das nämlich genau so, Herr Hillmer.

Aber die Neuformulierung kann Eigentümer verwirren, weil ihnen durch die beispielhafte Aufzählung einzelner Abwägungsgründe möglicherweise eine falsche Prioritätensetzung beim Eingriff in ihr Denkmal nahegelegt wird. Mehrere Fachleute haben in der Anhörung darauf hingewiesen. Damit, meine Damen und Herren, ist aber niemandem geholfen. Ein anwenderfreundliches Gesetz sieht anders aus.

(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung bei der SPD)

Die Linke fordert weiterhin die schrittweise Schaffung von Barrierefreiheit bei Kulturdenkmalen, die für öffentliche Bildungsangebote genutzt werden.

Zum Schatzregal ist anzumerken, dass die neue Version einen großen Verwaltungsaufwand verursacht und Unsicherheiten schafft, weil unklare Rechtsbegriffe wie z. B. „hervorragender wissenschaftlicher Wert” eingeführt werden. Nicht hinnehmbar ist aus unserer Sicht, dass die Denkmalschutzbehörde keinen Einfluss nehmen kann, wenn das Staatliche Baumanagement oder die Klosterkammer Eingriffe in Kulturdenkmale vornehmen wollen. Die Sonderrechte für das Land gegenüber Privateigentümern sind nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf führt zu einem erheblichen Mehraufwand für das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, ohne dass die Mehrheitsfraktionen irgendeine Vorsorge für die Personalentwicklung getroffen haben. Seit der Verwaltungsreform ist die Zahl der Stellen um über 30 auf heute nur noch 83 gesunken. Trotzdem muss das NLD immer mehr Aufgaben erfüllen. Der vorliegende Gesetzentwurf schreibt diese Entwicklung fort. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die Mehrheitsfraktionen bei den Haushaltsberatungen einen Stellenaufwuchs vornehmen werden.

Auch mit Blick auf die Kommunen gilt, dass es gesteigerte Anforderungen an sie gibt. Aus unserer Sicht sollte im kommenden Jahr evaluiert werden, wie sich der Status quo des Denkmalschutzes vor allem in den unteren Denkmalschutzbehörden darstellt und welche Auswirkungen die neue Rechtslage insgesamt im Bereich des Denkmalschutzes mit sich gebracht hat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben sich CDU und FDP wahrlich kein Denkmal gesetzt. Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich bin mir in der Kritik mit den Grünen oft sehr einig – allerdings nicht in Bezug auf die Alternative. Deshalb werden wir auch den grünen Gesetzentwurf ablehnen. Die Änderungsvorschläge der SPD sind – bis auf einen Punkt – allesamt sehr gut. Deswegen werden wir letztlich auch diesem Änderungsantrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

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