Der Fall Elvira Gashi – ein Beispiel für die inhumane deutsche Asylpolitik

ein Kommentar von Janine Teelen (16), Schülerpraktikantin im Wahlkreisbüro Perli und im Landtag aus Wolfenbüttel

Im Juni 2009 wurde die damals 22-jährige Elvira Gashi, die seit ihrem zweiten Lebensjahr in Wolfenbüttel wohnhaft war, nachts um 2:30 Uhr mit ihren drei und vier Jahre alten Kindern von der Polizei abgeholt und ohne Vorankündigung in den Kosovo abgeschoben. Im gleichen Flugzeug saß auch ihr ehemaliger Lebensgefährte, der sie zuvor monatelang geschlagen und bedroht hatte. Dies war auch der Ausländerbehörde bekannt.

Im Kosovo mussten Gashi und ihre Kinder unter katastrophalen Umständen leben, den Winter verbrachten sie in einer leer stehenden Hütte ohne Heizung und Fenster. “An einigen Tagen haben wir sogar im Wald geschlafen, weil wir nicht wussten, wo wir hin sollten”, so Gashi rückblickend in der Braunschweiger Zeitung vom 29.03.2010. Auch nähere Verwandte hatte sie dort nicht: “Der Kosovo ist ein fremdes Land für mich. Wolfenbüttel ist meine Heimat.”

Dennoch lehnte der Niedersächsische Landtag im August 2009 einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab, welcher einen sofortigen Abschiebungsstopp von Roma in den Kosovo aufgrund der dortigen Umstände und die Möglichkeit einer Wiedereinreise von Frau Gashi und ihren Kindern beinhaltete. Innenminister Schünemann bezeichnete die Abschiebung als richtig, das Ministerium habe den Fall genauestens geprüft.

Ein im Oktober 2009 veröffentlichter Bericht von ProAsyl hingegen beschrieb die Lage abgeschobener Roma-Flüchtlinge im Kosovo als katastrophal. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, forderte die europäischen Regierungen bereits Anfang Juni 2009 auf, aufgrund der anhaltenden Diskriminierung keine Minderheiten in den Kosovo abzuschieben. Sowohl der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle, der Braunschweiger Landesbischof Friedrich Weber als auch der Wolfenbütteler Kreistag kritisierten die Abschiebung und forderten eine Rückholung der Familie Gashi.

Landrat Jörg Röhmann berichtete laut Braunschweiger Zeitung vom 10.11.2009 im Kreissozialausschuss, dass die Lebensbedingungen der ausgewiesenen Frau im Kosovo nicht so seien, wie bei Anordnung der Abschiebung von der zuständigen Behörde zur Grundlage der Entscheidung gemacht: “Sie lebt dort unter erbärmlichen Umständen.”

Im März 2010 erhielten Frau Gashi und ihre Kinder endlich eine vierwöchige sog. „Betretenserlaubnis“, die vom Landkreis Wolfenbüttel bis zu dem Zeitpunkt verlängert wurde, bis über ihren Asylfolgeantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden wurde. Dieses sprach Ende Februar 2011 schließlich ein Abschiebeverbot wegen „unmittelbarer und konkreter Gefahr an Leib und Leben“ für die Familie Gashi aus.

Somit hätten die junge Frau und ihre Kinder also von Anfang an nicht abgeschoben werden dürfen. Hätten sich der Wolfenbütteler Kreistag, der Landrat und der niedersächsische Flüchtlingsrat nicht so engagiert für Frau Gashi eingesetzt, hätte sie wahrscheinlich mit ihren Kindern im Kosovo bleiben müssen und dort eine ungewisse Zukunft gehabt.

Die niedersächsische Abschiebepraxis, rigide vorangetrieben von Innenminister Uwe Schünemann (CDU), wird schon seit langer Zeit unter anderem von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und der LINKEN aufgrund des zu harten Vorgehens kritisiert. Es gibt zwar Regelungen wie die Anhörung vor der Härtefallkommission, diese können aber kaum in Anspruch genommen werden, da die Hürden dafür sehr hoch sind.

Fälle wie der der Familie Gashi beweisen, dass weitere Ausnahmeregelungen bzw. erleichterte Bedingungen nötig sind, um die Asylpolitik humaner zu gestalten und unrechtmäßige Abschiebungen, die gegen elementare Menschenrechtsstandards verstoßen, zu verhindern. Deshalb wären eine Erweiterung des Asylrechts und eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes, mit dem Ziel die Menschenwürde der Flüchtlinge zu wahren, sinnvoll.

Es darf nicht möglich sein, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl auszuhebeln und Menschen, die in ihrem Herkunftsland diskriminiert und verfolgt werden, abzuschieben.

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