Rede zum Verbot von Börsenspekulationen durch die Hochschulen
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Börsenspekulationen durch die Hochschulen – Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drs. 16/3209 – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur – Drs. 16/3702 – Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drs. 16/3764 – Schriftlicher Bericht – Drs. 16/3770 -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir heute hier im Haus nicht zu einem Beschluss kommen werden, der unsere Hochschulen wirksam vor Spekulationsverlusten schützt, ist nach dem Beratungsverlauf in diesem Parlament nicht nachvollziehbar.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Hochschulen können öffentliche Gelder, die sie nicht sofort benötigen, unter bestimmten Bedingungen zinsbringend anlegen. Dagegen ist zunächst überhaupt nichts einzuwenden. Die gegenwärtige Rechtslage hat aber nicht verhindern können, dass sich die Universität Göttingen millionenschwer mit Wertpapieren verzockt hat. So hat sie u. a. rund 4,4 Millionen Euro öffentliche Gelder in drei Aktienfonds angelegt, die in der Finanzkrise tief abrutschten. Ende 2008 wurde ein Buchverlust von 1,3 Millionen Euro bilanziert. Noch heute – über drei Jahre später – befinden sich diese Anlagen mit mehreren Hunderttausend Euro in den Miesen. [Weiterlesen →]





