Verfassungsschutz bricht Verfassung – Ablehnung der Förderung des LINKEN-Jugendverbandes ist abstrus

Hannover. DIE LINKE im Landtag hat die Ablehnung der Förderung des Jugendverbandes Linksjugend ['solid] durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie scharf kritisiert. Dabei geht es um die Forderung der Linksjugend ['solid], dass alle politischen Partei-Jugendverbände gefördert werden; bisher ist sie davon ausgeschlossen. In einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Hannover, in dem das Landesamt seine Ablehnung begründet, hat es eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes zur Begründung herangezogen. Darin moniert die Behörde zwei Zitate des Jugendverbandes, die sie auf einer Homepage des Verbandes der Basisgruppe Soltau gefunden hat:

„Fakt ist aber, dass es aber überzeugten Linken, die ihren Idealen treu bleiben, gar nicht anders möglich ist, als sich auf die Alternative zum Kapitalismus zu begeben.“

und

„Klares Ziel der Partei DIE LINKE und unseres Jugendverbandes Linksjugend ['solid] ist eine Gesellschaft, die sich nicht durch diese unmenschlichen Verhältnisse geprägt sieht, sondern eine freie, selbstbestimmte, solidarische Gesellschaft.“

Hans-Henning Adler, der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, der den Jugendverband vor dem Verwaltungsgericht Hannover als Anwalt vertritt, erklärte dazu: „Aus dieser Zitatauswahl ist erkennbar, nach welchen Maßstäben der Verfassungsschutz Jugendverbände der Parteien gefördert wissen will: nach politischem Gutdünken. Der Verfassungsschutz will unter Missachtung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes unliebsame Jugendverbände diskriminieren; er bricht die Verfassung“.

Der Kapitalismus gehöre nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Investitionshilfeurteil vom 20. Juli 1954 betont, dass „die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung (ist), keineswegs aber die allein mögliche.“ Der Verfassungsgeber habe sich nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden. Adler erinnerte die Autoren des Verfassungsschutzes daran, dass die CDU in älteren Programmen den Kapitalismus ebenfalls grundsätzlich in Frage gestellt hatte. Im Ahlener Programm von 1947 heißt es beispielsweise:

„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden […] Inhalt und Ziel einer sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein.“

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