Ministerin Wanka beschimpft Studierende in der Haushaltsdebatte
Der Niedersächsische Landtag debattierte am 8. Dezember 2011 über den Wissenschaftshaushalt in den kommenden beiden Jahren. Ministerin Johanna Wanka hat in ihrem Redebeitrag Zahlen verdreht und Studierende beschimpft. Auf meine Feststellung, dass es in Nordrhein-Westfalen ohne doppelten Abijahrgang mehr Studienanfänger gebe als in Niedersachsen mit, versuchte sie mit einer weiteren Polemik zu kontern: “Die rot-grüne Landesregierung hat sich entschieden, sämtliche Studiengebühren zu streichen, auch die Langzeitstudiengebühren. Der Effekt war, dass sich alle Langzeitstudenten, die rausgeflogen waren, wieder eingeschrieben haben.” Von Studiengebühren abschrecken lassen würden sich nur “die, die eigentlich gar nicht studieren wollen, sondern die nur Semestertickets, Mensapreise und anderes mehr haben wollen.“
Beide Behauptungen sind falsch und entlarven wie dünnhäutig die Ministerin und die Landesregierung bei den Studiengebühren geworden sind.
Die Fakten im Detail:
Im Studiengebühren-Land Niedersachsen gibt es im Wintersemester 2011/12 19 Prozent mehr StudienanfängerInnen – was größtenteils auf den Doppelten Abiturjahrgang zurückzuführen ist, der zwischen Harz und Küste in diesem Jahr die Gymnasien verlassen hat. In Nordrhein-Westfalen hingegen wurden die Studiengebühren gerade abgeschafft. Ergebnis hier ohne doppelten Abiturjahrgang: ein Plus von 22,3 Prozent. Die Uni Münster, unmittelbar an der Grenze zu Niedersachsen, hat sogar einen Bewerberanstieg von über 60 Prozent gehabt! Diese Zahlen legen nahe, dass die niedersächsischen AbiturientInnen nach NRW ausgewichen sind, um sich die Gebühren zu sparen.
Diese Darstellung der Ministerin, wonach der Zuwachs in NRW an Langzeitstudierenden läge, ist falsch. Die Zahl der StudienanfängerInnen aus der genannten Statistik bezieht sich ausschließlich auf Studierende im ersten (!) Hochschulsemester. Das heißt, sogenannte Langzeitstudierende sind von dieser Statistik gar nicht erfasst, weil sie schon vorher einige Semester an einer Hochschule verbracht haben und eben nicht im ersten Hochschulsemester sind. Frau Wanka stellt aber schlichtweg diese Behauptung auf, um sich nicht weiter mit der Frage beschäftigen zu müssen, warum so viele Studienanfänger nach NRW gehen und nicht nach Niedersachsen. Mit ihrer Umdeutung hat sie eine Erklärung: die faulen Langzeitstudierenden kommen zurück an die Hochschulen. Das sind Leute, die kein wirkliches Interesse am Studium hätten, sondern nur die Vorteile zu Lasten der ehrlichen Studierenden ausnützen würden.
Mit einer solchen Studierendenbeschimpfung fährt sie nämlich in ihrer Rede fort: „Nordrhein-Westfalen ist ein großes Land. Wer sich zum Beispiel in Bielefeld einschreibt, zahlt 200 Euro für ein Semesterticket, und damit kann er dann sechs Monate lang durch das ganze Land fahren. So günstig bekommen Sie ein Ticket sonst nirgendwo. Das würde ich auch machen. (…) Diese Steigerung um 22 % bringt keinen echten Gewinn. Entscheidend ist ja, was man mit dem Geld macht, ob das Ganze also auch zu mehr Absolventen führt und nicht nur dazu, dass Leute die Möglichkeit nutzen, sich einzuschreiben, um Vorteile zu haben.“ Später sagt sie zur Abschreckungswirkung der Studiengebühren auf Studieninteressierte: „Das sind nämlich die, die eigentlich gar nicht studieren wollen, sondern die nur Semestertickets, Mensapreise und anderes mehr haben wollen.“
Solche Wertungen einer Wissenschaftsministerin sind abenteuerlich. Frau Wanka stellt sich das Studium als eine soziale Hängematte vor, in der man die Seele baumeln lassen kann und die Vorteile des Semestertickets oder der vergünstigten Mensapreise toll abgreifen kann. Doch halten wir fest: Ein Studium ist keine soziale Hängematte!
Die sogenannten Langzeitstudenten, die Frau Wanka im Blick hatte, haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Sie bekommen in der Regel weder BAföG noch ein Stipendium. Auch haben sie keinen Anspruch auf Hartz IV. Sie müssen ihren Lebensunterhalt und die Kosten für das Studium also zu 100 Prozent aus eigener Tasche bezahlen. Hinzu kommt, dass bei Beschäftigungsverhältnissen als studentische Hilfskraft in der Regel nur Abgaben für die Rentenversicherung und für die Krankenkasse fällig werden. In die Arbeitslosenversicherung zahlt eine studentische Hilfskraft in der Regel nicht ein. Das heißt auch, dass man trotz Beschäftigung keinen Anspruch auf ALG I erwirbt. Diese gravierenden sozialen Nachteile wiegen ein vergleichsweise preiswertes Mittagessen oder ein Semesterticket nicht auf. Zudem ist ein Semesterticket ein frei ausgehandelter Vertrag zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen und den Studierendenschaften; ein soziale Hängematte zu Lasten der Gemeinschaft ist hier nicht zu erkennen. Entsprechendes gilt für ermäßigte Kinokarten oder dergleichen.
Last but not least ist die pauschale Unterstellung der Wissenschaftsministerin, dass die Langzeitstudierenden überhaupt kein Interesse an einem Abschluss hätten, nicht hinnehmbar. Frau Wanka sollte wissen, dass es sehr viele gute Gründe gibt, warum sich ein Studium verlängern kann: fehlende Seminar- oder Laborplätze, verwaiste Lehrstühle, Zwang zur Erwerbsarbeit, finanzielle Probleme, Kindeserziehung, Angehörigenpflege u.v.m. Die angeblichen Vorteile des Studierendenstatus‘ fallen für die meisten höheren Semester überhaupt nicht ins Gewicht.
Diese Rede mit dem Zurechtbiegen von Statistiken und Pauschalbeleidigungen gegenüber älteren Studierenden zeigt vor allem: Die Ministerin ist dünnhäutig (geworden) beim Thema Studiengebühren. Nachdem nur noch Bayern und Niedersachsen diese Studierendensteuer ab dem ersten Semester erheben, sieht sie ihre Felle davon schwimmen. Höchste Zeit, dass es so kommt: Weg mit den Gebühren!






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