“So ein bescheuertes Urteil”
Update: Bericht von Bodo Ramelow zur Gerichtsverhandlung auf seiner Webseite lesen. Klick
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass der Verdacht des Verdachtes für einen Verdacht auf “Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen” ein ausreichender Grund ist, um die rund 80.000 Mitglieder der Partei DIE LINKE unter Generalverdacht zu stellen. Sie alle dürfen – ohne das Vorliegen irgendeiner Verfehlung – vom Verfassungsschutz überwacht werden. Dieses Skandal-Urteil höhlt demokratische Rechte in unserem Land aus! Heribert Prantl spricht in der Süddeutschen Zeitung zu recht von einem Fehlurteil, das “nicht nur rechtswidrig, sondern dumm” ist.
Doch obwohl die Mehrheit der Bundesländer ihren Verfassungsschutz schon lange nicht mehr auf DIE LINKE ansetzt, hat sich die damit bis auf Weiteres die Haltung der letzten verbliebenen CDU-Innenminister durchgesetzt, die den Geheimdienst schon lange als verlängertes parteipolitisches Instrument missbrauchen. Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Für diesen Schritt hat er die Unterstützung der gesamten Partei.
Es ist keine große Überraschung, dass entgegen des sonstigen medialen Gepflogenheiten die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Tageszeitungen – auch solche die politisch dem konservativen Spektrum angehören – scharfe Kritik an diesem Urteil äußern. Einige Auszüge:
Neue Osnabrücker Zeitung:
“Der Verfassungsschutz ist dazu da, die Verfassung zu schützen – und zwar vor ernsthaften Bedrohungen. Dass Demokratie und freiheitliche Grundordnung kostbarste Güter sind, die es zu wahren gilt, haben uns die düsteren Erfahrungen gelehrt. Die Linkspartei als wirkliche Bedrohung für das System zu begreifen und sie deshalb vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen wirkt aber eher wie die Überreaktion des hilflosen Staates denn wie eine zielführende Maßnahme gegen wahre Verfassungsfeinde.”
Süddeutsche Zeitung:
Die Linkspartei “kritisiert zwar den Kapitalismus. Aber der Kapitalismus gehört nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern. (…) Der Geheimdienst ist keine zentrale Kritik-, Registrier- und Beobachtungsstelle. Man kann sich ja über Oskar Lafontaine und Bodo Ramelow ärgern, man mag ihre Politik für unseriös, unausgegoren oder auch unsinnig halten. Aber politischer Ärger kann kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu jagen. Wer die Linken auf diese Weise als Anti-Demokraten denunziert, muss sich nach seinem eigenen Demokratieverständnis fragen lassen. Wenn die Linke nach Meinung der anderen Parteien, Unsinn reden, geht das den Verfassungsschutz nichts an. Er hat eine klar umrissene Aufgabe: Er soll Gruppierungen beobachten, die auf einen Umsturz hinarbeiten. Er soll Gruppierungen observieren, die ihre Politik nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Nicht mehr, nicht weniger.“
Frankfurter Rundschau:
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, “mit der es – anders als die Vorinstanzen – die Observierung des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo Ramelow erlaubt, ist nicht nur falsch, sie ist miserabel. Sie beschädigt nicht nur Ramelow als Person, sie verwechselt auch den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit der politischen Bühne.”
Mannheimer Morgen:
“Doch der Linken insgesamt kann man nicht ernsthaft unterstellen, sie wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen. Wer alle Mitglieder unter Generalverdacht stellt und bei Bedarf vom Verfassungsschutz beobachten lässt, macht sie nicht nur lächerlich. Er ermöglicht den Betroffenen auch, sich zum Opfer staatlicher Willkür zu stilisieren. Und schwächt selbst unser System: indem der Grundsatz der Meinungsfreiheit ausgehöhlt wird.“








