Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE “Keine Autonomie ohne Demokratie – Für mehr Mitbestimmung an Niedersachsens Hochschulen”
Anrede,
DIE LINKE fordert stärkere Mitbestimmungsrechte an Niedersachsens Hochschulen. Das ist in einem Satz zusammengefasst der Kern des vorliegenden Antrags, mit dem wir auf die anstehende NHG-Novelle einwirken wollen. Dabei sollen die verfassungsrechtlichen Grenzen vollständig ausgereizt und so viel Demokratie wie möglich zugelassen werden.
Wir sind der Überzeugung, dass an solch gesellschaftlich bedeutsamen und großen Institutionen wie es unsere Hochschulen sind, ein Mehr an Demokratie und Mitbestimmung möglich gemacht werden muss.
Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass die zentralen Entscheidungen über die Weiterentwicklung einer Hochschule in den Händen einiger weniger liegen und alle anderen maximal mitreden, aber nicht mitentscheiden dürfen. Deshalb fordern wir eine Re-Demokratisierung der Hochschulen.
Diese Re-Demokratisierung bringt viele Vorteile: die Beschäftigten sind Expertinnen bzw. Experten in ihrem Gebiet, ihr Fachwissen um die Probleme und Lösungsmöglichkeiten in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld darf daher nicht ignoriert werden.
Eine breite Mitbestimmung gleicht unterschiedliche Schwächen aus und führt zu einer qualifizierten Verbesserung der Entscheidungen. Zugleich zeigt ein solches Modell auch, dass es alle Mitglieder an einer Hochschule ernst nimmt in ihren Ansichten und ihren Erfahrungen.
Mehr Mitbestimmung bedeutet auch eine Abkehr von der Denkweise, Hochschulen wie ein Unternehmen führen zu können. Das funktioniert nämlich nicht.
Zwar ist es richtig, den Hochschulen mehr Entscheidungsspielraum zu geben und von staatlicher Seite nicht jede Anschaffung eines Bleistifts regulieren zu müssen.
Aber die Ausgestaltung dieser Autonomie darf nicht dem Präsidium der Hochschulen alleine überlassen werden, indem es Zielvereinbarungen oder den Wirtschaftsplan lediglich nach Anhörung des Hochschulrates und des Senats abschließt, ohne an diese Stellungnahme gebunden zu sein.
Die ausführenden Organe sollen genau das machen: Entscheidungen ausführen und umsetzen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Oder wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwa dass auch wir nur noch eine Stellungnahme zum Landeshaushalt abgeben dürfen?
Wir wollen alle Gruppen in die Entscheidungsprozesse einbinden, ihnen Mitverantwortung an der Hochschulentwicklung geben und somit erreichen, dass in einem demokratischen Diskurs das Beste für die Hochschulen erreicht wird.
Und mit dem Begriff „Hochschule“ meinen wir nicht nur die Leitungsorgane, Professoren und Drittmittel-trächtige Institute, sondern wir meinen wirklich alle: Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung.
Dazu gehört neben einer Stärkung des Senats, was seine Kompetenzen anbelangt, eine veränderte Zusammensetzung.
Die Zusammensetzung soll sich am verfassungsrechtlich machbaren orientieren: nur in Fragen, die unmittelbar die Forschung oder Berufungen betreffen, sollen die Hochschullehrer über mehr als die Hälfte der Stimmen verfügen. In Fragen, die unmittelbar die Lehre betreffen, sollen sie die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen. Das entscheidende Wort ist hier „unmittelbar“.
Der Wirtschaftsplan, die Zielvereinbarungen, die Wahl zu verschiedenen Ämtern würden nicht darunter fallen und somit in einem gleichberechtigten Aushandlungsprozess zwischen allen Mitgliedern der Hochschule entschieden. Denn schließlich werden auch alle Mitglieder der Hochschule die Folgen dieser Beschlüsse spüren.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter leisten die meiste Arbeit in Forschung und Lehre, sie dürfen daher bei den Entscheidungen nicht mehr marginalisiert werden. Ebenso die Studierenden im Bereich der Lehre, wo sie nicht nur Objekt der Lehre sind, sondern auch Subjekt. Das muss sich in den Entscheidungsstrukturen widerspiegeln.
Diese Neuordnung des Machtverhältnisses zwischen den Hochschulorganen und die Stärkung der Mitbestimmung an den Hochschulen geht einher mit einer Neujustierung des Hochschulrates.
Wir fordern eine vollkommen neue Zusammensetzung, um hier eine institutionalisierte Schnittstelle zwischen Hochschule und Gesellschaft zu installieren. Die maßgeblichen gesellschaftlichen Interessen sollen sich im Hochschulrat wiederfinden und die Hochschulmitglieder als Externe begleiten.
Schauen Sie sich einmal an, wer heutzutage in einem Hochschulrat einer niedersächsischen Hochschule sitzt und schreiben Sie auf der einen Seite die Arbeitnehmervertreter, auf der anderen Seite Arbeitgeber oder ihre Vertreter und auf einer dritten Seite Vertreter aus der Wissenschaft auf.
Sie werden entdecken, dass die erste Seite ganz weiß bleibt und die zweite sehr voll beschrieben ist. Dieses Ungleichgewicht spiegelt nicht unsere gesellschaftliche Balance wider und muss daher geändert werden. Wir fordern daher die gesetzliche Absicherung für einen Hochschulrat, der die Gesellschaft in mehr als nur einer Facette abbildet.
Zweiter Punkt zum Hochschulrat: Er wird streng auf die Beratungsfunktion beschränkt; wir sprechen uns also dagegen aus, dass der Hochschulrat in ureigensten Kern der Hochschulselbstverwaltung hineinregieren kann, wie es das jetzige Gesetz in Fällen der Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen oder bei Abwahlanträgen von Präsidiumsmitgliedern zulässt.
Bei alldem müssen wir darauf achten, dass Demokratie machbar wird. Hochschulmitgliedern, die in Gremien mitarbeiten oder Wahlämter bekleiden, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Ein wesentlicher Punkt dabei sind Teilzeitstudiengänge für die Studierenden. Durch die Verdichtung des Studiums mit der Einführung von Ba/Ma gibt es kaum noch Luft zum Atmen und zum Engagement jenseits des eigenen Studiums.
Hier müssen wir ebenso Möglichkeiten schaffen, wie für die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, falls sie sich neben ihren Leistungen in Forschung und Lehre und neben der Arbeit an ihrer eigenen Weiterqualifikation an der Hochschuldemokratie beteiligen wollen.
Uns bringen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten auf dem Papier nicht weiter, solange die Menschen nicht in die Lage versetzt werden, diese Strukturen zu füllen. Ohne Menschen wird keine Demokratie lebendig.
Eine letzte Forderung zur Ausweitung der Mitbestimmung betrifft nicht das Innenleben der Hochschulen, sondern die Einflussnahme von uns, vom Landtag. Bislang bekommen wir irgendwann die Zielvereinbarungen zur Kenntnis zugesendet. Diese Zielvereinbarungen haben es aber in sich, schließlich wird in ihnen die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft skizziert.
Und dieses Thema sollten wir nicht einfach so aus unseren Händen gleiten lassen. Daher muss der Landtag bzw. der Fachausschuss stärker in die Hochschulentwicklung eingebunden und nicht nur im Nachhinein informiert werden.
Zusammengefasst: DIE LINKE steht für den Ausbau von Demokratie und Mitbestimmung in allen Sektoren der Gesellschaft, und damit auch an den Hochschulen. Wir wollen den Mitgliedern der Hochschule mehr Rechte geben und ihre Partizipationschancen stärken.
Wir wollen, dass zentrale wissenschaftspolitische Entscheidungen in einem offenen Diskurs unter Einbeziehung aller Beteiligten getroffen werden. Daher haben wir diesen Antrag vorgelegt. Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss.





