Transparenz
Einkünfte und Nebentätigkeiten
Die Diskussion um Einkünfte und Nebentätigkeit von Abgeordneten schaukelt sich regelmäßig durch die Medien, weil einzelne Abgeordnete – interessanterweise besonders von CDU und FDP – neben ihrem Mandat zahlreiche weitere Einkünfte haben und manches Mal ein Lobbyismusverdacht besteht.
Ich gebe hiermit gleich zu Beginn meiner Mandatszeit – und fortwährend aktualisiert – einen umfassenden Überblick über Einkünfte, Angaben zu Nebentätigkeiten und Ehrenämtern. Allein mein zeitlicher Umfang für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat beträgt 50-60 Stunden pro Woche.
Die Entschädigungsregeln für niedersächsische Landtagsabgeordnete sind im Niedersächsischen Abgeordnetengesetz geregelt.
1. Grundentschädigung/Diät
Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages erhalte ich eine monatliche steuerpflichtige Grundentschädigung in Bruttohöhe von 5.485 € 5.595 € 5.800 € 6.000 € (Diätenerhöhungen ab 01.05.2008, 01.07.2010 und 01.01.2011; ich habe dagegen gestimmt und spende die Mehreinnahmen). Dieses Einkommen wird versteuert (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer).
Eigenverantwortliche monatliche Fixkosten sind zur Zeit:
- Steuerzahlung von circa 1.700 Euro
- Freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von rund 634,84 Euro (Höchstbeitrag)
- Mandatsträgerspende (10%) an die Partei DIE LINKE (548,50 Euro)
- Spende der Diätenerhöhung an einen Verein der Fraktionsmitglieder, der dieses Geld für soziale oder ökologische Zwecke spendet (286 Euro netto)
- Mitgliedsbeiträge u.a. für Partei, Linksjugend ['solid], Gewerkschaft und Fördervereine (rund 150 Euro)
- regelmäßige Spenden an politische und soziale Initiativen (rund 100 Euro)
- Umlage an die Fraktion für Verpflegung und Getränke während der Plenartage (50 Euro im Monat)
= macht monatliche Fixkosten (ohne private Ausgaben) von circa 3462,50 Euro
Versprochen: Ich stimme im Niedersächsischen Landtag gegen Diätenerhöhungen. Sollten sie dennoch beschlossen werden, werden die Mehreinnahmen gespendet. Meine Fraktion hat dafür den Minna-Fasshauer-Förderverein gegründet. Initiativen können dort Spenden für eigene Projekte beantragen.
2. Aufwandsentschädigung
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden den Abgeordneten für den mit dem Mandat verbundenen Aufwand die wirklich entstandenen, sachlich angemessenen Kosten als steuerfreie Aufwandsentschädigungen ersetzt (BVerfGE 40, 296, 328).
Aus diesem Grund erhalte ich 1.027 € 1.054 € monatlich (Erhöhung im Mai 2008 beschlossen, mein Votum: dagegen), um daraus u.a. die Unterhaltung eines Büros, Bürogeräte, Zeitungen, Fachzeitschriften, Post-, Telefon- und Internetgebühren, Übernachtungen bei Auswärtsaufenthalten und Fahrten innerhalb des Wahlkreises zu begleichen.
Im Gegenzug dürfen Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags keine aus ihrer Tätigkeit resultierenden Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Für mein Wahlkreisbüro in Wolfenbüttel und die damit verbundenen Nebenkosten, Bürogeräte und -materialien, Internet-, Telefon- und Postgebühren sowie Abonnements von Zeitungen und Fachzeitschriften zahle ich monatlich etwa 750 €. Die übrigen Kosten verteilen sich auf Fahrt- und Übernachtungskosten (unabhängig von Landtagssitzungen) sowie Mobilfunkgebühren. Alles in allem ist das Budget damit in der Regel mehr als ausgelastet.
Reisekosten:
Fahrten zu Sitzungen des Landtags, der Ausschüsse oder der Fraktion werden gegen Nachweis erstattet. Da jeder Mandatsträger mit Antritt eine NetzCard First der Deutsche Bahn AG erhalten hat, die zu kostenlosen Fahrten mit ihren Zügen innerhalb Niedersachsens und nach Bremen, Hamburg und Berlin berechtigt, verzichte ich in der Regel auf den Einsatz meines PKW, sofern der Zielort und etwaige Anschlusstermine problemlos per Bahn erreichbar sind. Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr in Hannover werden durch einen Berechtigungsausweis der örtlichen Verkehrsgesellschaft abgegolten.
Unterbringungskosten:
Unterbringungskosten werden im Rahmen einer Landtagssitzung gegen Nachweis (Vorlage der Quittung) bis zu einem Höchstsatz von 95,00 Euro pro Nacht vom Niedersächsischen Landtag erstattet. 95,00 Euro sind sehr viel, die Hotelpreise in der Messestadt Hannover sind allerdings auch hoch.
Tagegeld:
Als Tagegeld erhalte ich bei Anwesenheit bei den Sitzungen von Landtag, Ausschüssen und Fraktion gegen Nachweis pro Tag 15 €, bei mehrtägigen Sitzungen 23 €. Dieses Geld dient etwa für Getränke und Mahlzeiten.
3. Weitere Einkünfte
Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender erhalte ich eine Funktionsträgerzulage in Höhe von 650,00 Euro brutto, deren Nettosumme ich freiwillig dem niedersächsischen Landesverband der LINKEN spende.
Ich habe keine weiteren Einkünfte aus anderen Tätigkeiten.
Nebentätigkeiten
Studium der Politikwissenschaften, Soziologie und Neueren Geschichte (Magister) in Potsdam.
Tätigkeiten und Funktionen nach I/1., I/3. und I/4. der Verhaltensregeln des Niedersächsischen Landtags:
Keine.
Ehrenämter





